Dr. Guido Bader, Vorstand Mathematik, Leben und Kundenservice der Stuttgarter Lebensversicherung, sagt im Interview mit Cash., wie er zur vertagten Abschaffung des Höchstrechnungszinses steht und erklärt, warum die Stuttgarter keine Garantieprodukte ganz außerhalb der „klassischen Welt“ entwickeln möchte.
Das Bundesfinanzministerium hat dem Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung gewissermaßen eine Gnadenfrist eingeräumt und wird diesen – zumindest vorerst – beibehalten. Wie haben Sie die Entscheidung aufgenommen?
Bader: Die ursprüngliche Überlegung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), keinen einheitlichen Höchstrechnungszins für die unter Solvency II fallenden Versicherer mehr vorzuschreiben, war durchaus konsequent und nachvollziehbar. Die Grundidee, Garantien an die Risikotragfähigkeit der Unternehmen zu koppeln, ist vom Prinzip her richtig. Wenn das BMF nun vorerst von dieser Idee abrückt, so schafft dies die notwendige Zeit, um über die zukünftige Ausgestaltung von Zinsgarantien in aller Ruhe nachzudenken.
Gibt es weitere Gründe, die gegen die rasche Abschaffung des „Garantiezinses“ sprechen?
Zusätzlich wird verhindert, dass Unternehmen vor dem Hintergrund eines vermeintlichen Wettbewerbsdrucks ihre eigene Finanzkraft überschätzen und zu hohe Garantien versprechen. Wir können nämlich nicht davon ausgehen, dass heute schon alle Garantierisiken im Rahmen von Solvency II richtig und vollständig bewertet werden. Umgekehrt wären aber mehr Freiheiten bezüglich der Garantien in der Produktgestaltung durchaus wünschenswert.
[article_line]
Daher können wir nur den Meinungen zustimmen, wonach das Thema „Höchstrechnungszins“ noch lange nicht vom Tisch ist. Wir brauchen hier mehr Flexibilität und gleichzeitig gewisse Leitplanken zum Schutz vor zu großen und schwer bewertbaren Garantierisiken. Nun kann und muss eine fundierte Diskussion beginnen.
Seite zwei: „Keine Garantieprodukte ganz außerhalb der klassischen Welt“