Die Stuttgarter Lebensversicherung will Geschäftspartnern aus dem freien Vertrieb künftig Schadensersatzzahlungen abnehmen. Wenn Makler den Versicherer bei Kunden empfehlen und sich das hinterher als Falschberatung entpuppt, nimmt die Stuttgarter ihnen die Haftung ab.
Hintergrund: Makler sind nach Paragraf 60 des Versicherungsvertragsgesetzes verpflichtet, eine „hinreichende“ Anzahl von Versicherern zugrunde zu legen, wenn sie ihren Kunden Produktempfehlungen geben. Die Auswahl des richtigen Versicherers nach objektiven Kriterien ist damit die entscheidende Tätigkeit des Vermittlers.
Mit der Haftungsübernahme wolle man ein „bislang einzigartiges Sicherheitsnetz für Beratungsgespräche“ installieren, teilt die Stuttgarter mit. Dabei dürfte es vor allem darum gehen, Empfehlungen zu eigenen Gunsten zu erleichtern. Inwieweit das wiederum im Sinne der für Makler obligatorischen „objektiven“ Auswahlkriterien ist, steht auf einem anderen Blatt.
Der Versicherer betrachtet seine Initiative als „Antwort auf die gestiegene Verantwortung und Haftbarkeit der freien Vermittler“. (ks)
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