Der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der Finanzdienstleister Swiss Life Select (vormals AWD) haben sich nach jahrelangen Rechtsstreit um die Vermittlung von Immobilienpapieren außergerichtlich geeinigt. Von der Vergleichssumme fließen rund sieben Millionen Euro an vom VKI vertretene Anleger.
Wie die Swiss-Life-Gruppe mitteilt, haben Swiss Life Select Österreich und der VKI im Rahmen einer auch vom Gericht befürworteten freiwilligen Mediation die seit Jahren unter dem Begriff „Sammelklagen“ anhängigen Verfahren einvernehmlich beendet.
Die geltend gemachten Ansprüche wurden demnach zunächst gemeinsam geprüft. Durch eine vertiefte Diskussion habe Unterschieden in der Betrachtung der Fälle Rechnung getragen werden können. Daraus folgend seien unberechtigte Ansprüche ausgeschlossen worden.
Mediation zwischen VKI und Swiss Life Select erfolgreich
Vor diesem Hintergrund habe Swiss Life Select für verschieden gelagerte Fallgruppen individuelle Lösungen erarbeitet. Dabei sind demnach bei der Errechnung des Vergleichsbetrages neben spezifischen Anlegermerkmalen auch soziale Aspekte berücksichtigt worden.
„Die differenzierte Betrachtungsweise der Fälle hat eine Einigung ermöglicht. Mit der Beilegung des jahrelangen Rechtsstreites ist nun eine volle Konzentration auf die Bedürfnisse unserer Kunden gewährleistet“, kommentiert Eric Samuiloff, Geschäftsführer von Swiss Life Select Österreich GmbH.
Ausgangsbasis der Einigung war demnach ein Differenzschaden in Höhe von 23 Millionen Euro, basierend auf einem Kurs von 3,103 Euro der betroffenen Immofinanzaktien. Die Leistung der Vergleichssumme in Höhe von 11.144.000 Euro wird aufgrund der Abtretung der Ansprüche der Anleger an den VKI vorgenommen.
VKI verteilt Entschädigungen an die Anleger
Nach Abzug aller mit den Verfahren verbundenen Kosten gelangen rund sieben Millionen Euro durch den VKI zur Verteilung an die Anleger, so Swiss Life Select. Die Zuweisung einzelner Zahlungen durch den VKI erfolgt demnach gemäß der Vereinbarung zwischen VKI und den Anlegern und bildet keinen Bestandteil der Vergleichsvereinbarung.
Die geschädigten Anleger bekommen mit den sieben Millionen Euro nicht ganz ein Drittel von dem, was sie verloren haben. „Mit dieser Lösung sind wir sehr zufrieden, weil sie rasch ist und weil der VKI dadurch an die Verbraucher 30 Prozent bezogen auf den Differenzschaden auszahlen kann“, sagt Dr. Josef Kubitschek, Geschäftsführer des VKI.
Im Übrigen sei der VKI zur Ansicht gelangt, dass die heutige Swiss Life Select-Organisation mit ihrer flachen Hierarchie nicht mehr mit dem früheren AWD-Strukturvertrieb vergleichbar ist.
Ansprüche der Anleger an Swiss Life Select abgegolten
Die Anleger, die sich den VKI-Sammelklagen angeschlossen hatten, haben nun keine weiteren Ansprüche mehr an den Finanzdienstleister. „Im Lichte des Vergleiches wird der Vorwurf der systematischen Fehlberatung nicht aufrechterhalten“, so Swiss Life Select. Sämtliche im Zuge der „Sammelklage-Verfahren“ geltend gemachten Ansprüche der Anleger seien damit abschliessend abgegolten.
Der VKI hatte gegen den früheren AWD fünf Sammelklagen im Namen von insgesamt etwa 2.500 Kleinanlegern eingebracht. Der Streitwert vor Gericht betrug früheren Angaben zufolge etwa 40 Millionen Euro. (jb)
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