Die vier neuen Leistungsauslöser sind schon im Tarifmodell „Power“ enthalten. Insgesamt sind damit bis zu 26 Grundfähigkeiten in drei unterschiedlichen Tarifmodellen versicherbar, um sich finanziell vor dem Verlust von Grundfähigkeiten zu schützen. Ein neue Besonderheit ist die Leistung bei Verlust einer Grundfähigkeit durch Infektionskrankheiten (Infektionsklausel). Auch die drei großen Versorgungswerke MetallRente, KlinikRente und ChemieRente (AKS Flex IG BCE) bieten die neuen Grundfähigkeitstarife für ihre Beschäftigten an.
Die verschiedenen Varianten des Grundfähigkeitsschutzes unterscheiden sich im Umfang der Leistungsauslöser: Der Power-Tarif enthält 22 Leistungsauslöser und sichert alle relevanten Grundfähigkeiten ab. Der Leistungsauslöser „Psyche“ wird hier nicht mit abgesichert. Der Tarif ist nach Angaben der Swiss Life für Kunden interessant, die auf diesbezügliche Antragsfragen verzichten möchten.
Die Spirit-Variante enthält 24 Leistungsauslöser inklusive zweier psychischer Leistungsauslöser: „Geistige Leistungsfähigkeit“ und „Eigenverantwortliches Handeln“.
Den umfangreichsten Schutz bietet die Complete-Variante. Zu den Leistungsauslösern der Spirit-Variante kommen noch „Schizophrenie“ und „Schwere Depression“ hinzu. Somit erhöhen sich hier die Leistungsauslöser auf insgesamt 26.
Die neuen Leistungsauslöser Schieben und Ziehen, Tastatur benutzen, Smartphone/Tablet-benutzen und Fahrradfahren sind in allen drei Tarifmodellen enthalten.
Leistungsauslöser Smartphone/Tablet-Benutzung
Auch im Bezug auf die Benutzung von Smartphone oder Tablet gibt es Erweiterungen. „Sollte man das Smartphone nicht mehr richtig bedienen können, und zwar egal ob mit der linken oder rechten Hand, greift dieser Leistungsauslöser und führt zur Auszahlung der vereinbarten Leistung. Ein aktuellerer und verständlicherer Leistungsauslöser als die Handy-Nutzung ist schwer vorstellbar, hier sollten alle Vermittler bei ihren Kunden auf offene Ohren stoßen“, ist Stefan Holzer, Leiter der Versicherungsproduktion bei Swiss Life und Mitglied der Geschäftsleitung, überzeugt.
Laut Angaben von Swiss Life sind sämtliche Definitionen umfangreich, klar und deutlich ausformuliert. Damit könne in Zukunft die Leistungsprüfung schneller und unkomplizierter durchgeführt werden.
Infektionsklausel eingeschlossen
Ein weitere Besonderheit des neuen Swiss Life Vitalschutz ist zudem die Infektionsklausel. Sie stand bisher ausschließlich in der BU zu Verfügung und wurde den Allgemeinen Versicherungsbedingungen hinzugefügt. Laut Swiss Life profitiert davon insbesondere das Versorgungswerk KlinikRente mit seiner Grundfähigkeitslösung KlinikRente.Vitalschutz von der Neuerung.
Hier greift die Infektionsklausel in allen Grundfähigkeitstarifen von Swiss Life, und zwar in zwei Fällen: So liegt ein Verlust einer Grundfähigkeit auch dann vor, wenn von einer zuständigen Behörde ein vollständiges berufliches Tätigkeitsverbot gemäß § 31 Infektionsschutzgesetz für sechs Monate ununterbrochen bestanden hat oder verfügt wird. Ein Verlust einer Grundfähigkeit liegt auch dann vor, wenn die Infektion gegen den Hygieneplan eines staatlich anerkannten Hygienikers verstößt.
Neu: Nachversicherungs- und Verlängerungsgarantie
Um den Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern die langfristige Betreuung ihrer Kunden zusätzlich zu erleichtern, hat Swiss Life zwei wichtige Punkte aus der BU-Welt nun auch für den Swiss Life Vitalschutz übernommen. So wurde die Meldefrist eines eingetretenen relevanten Ereignisses im Rahmen der Nachversicherungsgarantie (NVG) von sechs auf zwölf Monate verlängert.
Die neu aufgenommene Verlängerungsgarantie ermöglicht bei einer Erhöhung der Regelaltersgrenze durch die gesetzliche Rentenversicherung beziehungsweise durch ein Versorgungswerk eine Vertragsverlängerung (Verlängerung der Versicherungs- und Leistungsdauer) ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.
Teilkapitalisierung auch beim Verlust der Grundfähigkeit Fahrradfahren
Als weitere Besonderheit bietet der Swiss Life Vitalschutz die Möglichkeit der sogenannten Teilkapitalisierung. Damit ist bei Verlust von einer der nun fünf Grundfähigkeiten Gehen, Treppensteigen, Autofahren, Fahrradfahren und Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eine Einmalauszahlung von bis zu zwölf versicherten Grundfähigkeitsrenten gleich zu Leistungsbeginn möglich. Mit diesem Geld können Betroffene bedarfsgerechte Umbaumaßnahmen finanzieren lassen. Im Gegenzug wird die laufende Grundfähigkeitsrente allerdings anteilig gekürzt.
Swiss Life: AKS-Konsortialführerin bei den Branchenlösungen
Laut Swiss Life profitieren die drei großen Versorgungswerke MetallRente, KlinikRente und ChemieRente (AKS Flex IG BCE) in den Grundfähigkeitstarifen MetallRente.Vital, KlinikRente.Vitalschutz und ChemieRente Vitalschutz Flex ebenfalls von den Neuerungen.
Beitragsbefreiung bei Verlust einer Grundfähigkeit
Bereits bei Verlust von nur einer Grundfähigkeit sind die Versicherten von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit und Swiss Life zahlt die Grundfähigkeitsrente bis zum Ende der Leistungsdauer bzw. solange die Beeinträchtigung besteht.
„Der wichtige Unterschied zu einer BU: Die Leistung beim Vitalschutz fließt selbst dann, wenn man seinen Beruf noch ausüben kann. Damit bieten wir all denjenigen Menschen einen sehr gut durchdachten finanziellen Schutz ihrer Arbeitskraft, wenn für sie eine BU aus diversen Gründen nicht infrage kommt“, erklärt Holzer.