Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) befürwortet zwar den Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV). Problematisch sieht man dort aber die Pflicht, alle Beratungsgespräche aufzuzeichnen und diese fünf Jahre aufzubewahren.
„Da viele Versicherungsvermittler auch als Finanzanlagenvermittler tätig sind, begrüßen wir, dass nun endlich Bewegung in die Regelung der Finanzanlagenvermittlung kommt, da die Vermittler noch immer nach dem alten Verordnungsstand arbeiten, obwohl mit der Umsetzung der Mifid II seit über einem dreiviertel Jahr ein neues Gesetz gilt“, sagte BVK-Präsident Michael H. Heinz.
„Übers Ziel hinaus“
Das Aufzeichnen von Beratungsgesprächen lehnt er aber ab: „Dieses sogenannte Taping bedeutet nicht nur immensen Aufwand und verursacht hohe Kosten, sondern es wirft auch nicht unerhebliche Fragen auf, so zum Beispiel was noch aufzeichnungspflichtige Finanzanlagenberatung ist und wo zum Beispiel eine nicht mehr aufzeichnungspflichtige Versicherungsvermittlung anfängt. Hier schießt der Referentenentwurf eindeutig übers Ziel hinaus und sollte überarbeitet werden.“ (kb)
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