Nahles-Rente: „Wir brauchen kein neues tarifliches Zwangssystem“

Cash. sprach mit Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement und verantwortlich für die betriebliche Altersversorgung (bAV) bei HDI, über die aktuellen politischen Pläne zur Betriebsrente und seine Vorschläge, wie die bAV-Teilnahme unter Geringverdienern gesteigert werden kann.

Fabian von Löbbecke; HDI: „Gerade Geringverdiener müssen motiviert werden, mehr für ihre Altersvorsorge zu tun.“

Cash.: Um die betriebliche Altersversorgung in Deutschland voranzubringen schlägt das Bundesarbeitsministerium vor, dass die Tarifvertragsparteien überbetriebliche Pensionskassen oder Pensionsfonds gründen, in die auch kleinere, nicht tarifgebundene Unternehmen einzahlen können. Was stört Sie an dem Vorschlag?

von Löbbecke: Grundsätzlich begrüßen wir das Vorhaben der Bundesregierung, die bAV zu stärken. Gerade bei kleineren Unternehmen ist dies notwendig, da hier nur ein Drittel der Beschäftigten eine Betriebsrente besitzen. Leider schießen die Pläne von Frau Nahles über das Ziel hinaus. Die wahre Sprengkraft liegt darin, dass die Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Das wurde mit dem Tarifautonomiestärkungsgesetz bereits im letzten Jahr verabschiedet. Das bedeutet, die Tarifrente würde auch für Betriebe gelten, die gar nicht tarifgebunden sind. Das könnte gerade bei der Zielgruppe der kleinen und mittleren Unternehmen zu hohen finanziellen Belastungen führen und den guten Ruf der bAV gefährden.

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Die Versicherungswirtschaft hat ihrerseits viele Vorschläge gemacht, wie die Verbreitung der bAV verbessert werden kann. Sind Sie enttäuscht, dass die Politik nun neue Vorschläge macht, statt auf die Forderungen der Branche einzugehen?

Die Politik macht es sich leicht, indem sie neben ein bewährtes System einfach ein Neues stellt. Wir brauchen aber kein neues tarifliches Zwangssystem. Das schafft keine Vereinfachung, sondern würde alles nur noch komplexer machen. Wir haben schon heute in der bAV fünf Durchführungswege mit unterschiedlichen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regeln und komplexen Vorschriften zur Bilanzierung. Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen brauchen aber eine einfachere bAV und Planungssicherheit.

Seite zwei: „Nahles weht scharfer Gegenwind ins Gesicht“

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