Eine Pflicht für den Versicherer, den günstigsten Tarif nach dem Bedarf des Versicherten vorzuschlagen, gibt es nicht – auch nicht nach den „Leitlinien der Privaten Krankenversicherung für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel“, die viele Versicherer unterschrieben haben.
Die Kriterien für die Auswahl der Tarifvorschläge durch die Versicherungsunternehmen sind auch in dieser Selbstverpflichtung nur vage formuliert. Weiterhin berichten Berater aus den Verbraucherzentralen von langen Bearbeitungszeiten –im Einzelfall musste bis zu drei Monate auf Antwort gewartet werden.
Diese Probleme traten auch bei Versicherern auf, die die Selbstverpflichtung unterschrieben haben und dem nach auf Wechselanfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen antworten müssten.
Fazit der Finanzmarktwächter: Die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage legen nahe, dass es beim Tarifwechsel kein strukturelles Problem gibt.
Auch wenn ein nicht unerheblicher Anteil der privat Krankenversicherten offenbar nicht über ihr Tarifwechselrecht informiert ist, haben doch gut ein Viertel einen Tarifwechsel schon einmal erwogen und zum größten Teil dann auch durchgeführt. Von denen sind wiederum die allermeisten mit dem Prozess und dem verbundenen Service der Krankenkasse zufrieden. (dr)
Foto: Shutterstock