Nach Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) haben alle Versicherten das Recht, in günstigere Tarife des eigenen privaten Krankenversicherers (PKV) zu wechseln. Während ein Wechsel für den Versicherer Beitragseinbußen bedeuten, verdienen sogenannte Wechselberatungsgesellschaften damit Geld – das birgt Konfliktpotenzial. Der PKV-Verband plant jetzt ein neues „Leitbild zum Wechselrecht“.
Die Versicherungsexperten der Ratingagentur Assekurata in Köln beschäftigen sich schon seit einigen Jahren mit dem Dauerthema „Paragraf 204“. Was sie im Markt beobachten, wird den Krankenversicherern nicht gefallen – auch wenn ihre Kritik eher vorsichtig daherkommt: „Wechsel in günstigere Tarife sind für die Versicherungsgesellschaften mit Beitragseinbußen verbunden, weshalb Krankenversicherer dies von sich aus bislang nur wenig aktiv betreiben beziehungsweise unterstützen.“
Emotional aufgeladenes Thema
Auch die Politik nimmt sich des emotional aufgeladenen Themas immer wieder gern an, so auch Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Ihn erreichten immer noch Beschwerden vor allem älterer Versicherter, die ihre Prämie nicht mehr zahlen könnten, so Gröhe, und denen „der Wechsel in einen preiswerteren Tarif erschwert wird“.
Er forderte die Branche daher dazu auf, interne Wechselmöglichkeiten zu erleichtern – und scheute dabei nicht davor zurück, auf der jährlichen Versammlung des PKV-Verbandes in Berlin Werbung für zwei Branchen-Vorreiter zu machen.
So ernteten die Versicherer DKV und Huk-Coburg für ihre Online-Plattformen, mit denen Kunden Tarifvergleiche vornehmen können, den ausdrücklichen Dank des Ministers.
Tarifwechselrecht transparenter gestalten
Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender des PKV-Verbands, versprach dann auch sogleich, das Tarifwechselrecht zu stärken und transparenter zu gestalten. Einzelheiten zum geplanten „Leitbild zum Wechselrecht“ wolle der Verband „nach Klärung kartellrechtlicher Fragen“ demnächst vorlegen, so Laue.
Seite zwei: Tarifwechsel erfordert fachkundige Beratung