PKV: Gezerre um das Tarifwechselrecht

Die Leistungsunterschiede zwischen bestehendem Tarif und Zieltarif belege man in einem verbindlichen aktuariellen Gutachten. Darin werde dem Kunden „in verständlicher Sprache ganz präzise erläutert, ob und wie sich die Erstattungsansprüche in den betroffenen Leistungsmerkmalen verändern und weshalb der empfohlene Tarif für ihn besser ist“, sagt der Minerva-Geschäftsleiter.

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Gezerre um den Kunden

Ohne Transparenz und Expertise sei die Tarifwechselberatung kritisch zu sehen, resümmiert Ferrarese, sei diese aber berücksichtigt, „ist eine ersparnisbezogene Vergütung für die meisten PKV-Kunden die richtige Wahl“.

Das geplante Leitbild zum Tarifwechselrecht sieht Ferrarese hingegen kritisch. Er befürchte eher, dass die Versicherer danach streben könnten, sich durch das neue Leitbild stärker aus der Haftung zu nehmen.

„Werden bei der Tarifwechselberatung etwa mangels sachverständiger Expertise nicht die Fallstricke erkannt, und der Kunde erleidet dadurch Schaden, so reibt sich dieser Kunde heute auf der Suche nach Schadenersatz leicht zwischen Versicherer und Berater auf.“ Die neue Leitlinie könnte dazu genutzt werden, so Ferrarese, die Haftung hin zu den Tarifwechselberatern zu verschieben. (lk)

Foto: Huk-Coburg / Shutterstock

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