Temporäre BU: So profitieren Versicherer und Versicherte

Tatsächlich ist selbst der Unterschied zu gewöhnlichen BU-Tarifen kaum der Rede wert. Da es derzeit gerade mal zwei Anbieter einer temporären BU gibt, findet sich beinahe jedes Mal ein preisgünstigerer „Voll-Tarif“.

Aufklärung unter Vermittlern vonnöten

Mehr Anbieter würden keinesfalls schaden. Auch wäre Aufklärung unter den Vermittlern notwendig, da viele sich aus Haftungsgründen gegen die temporäre Absicherung der Berufsfähigkeit entscheiden. Dabei ist gerade der geringe Prämienunterschied ja auch ein Beweis dafür, dass die temporäre BU sehr stark am tatsächlichen Bedarf orientiert ist.

Dass die Idee der temporären BU eine gute ist, zeigt sich an der wachsenden Zahl von Anbietern einer sogenannten AU-Klausel, die ja auch nur temporär leistet; und zwar wenn Arbeitsunfähigkeit (AU) vorliegt. In den meisten Fällen sogar nur 18 Monate.

Versicherer erspart sich aufwendige Prüfung

Der Kunde und auch der Vermittler akzeptiert aber dieses befristete Anerkenntnis eher, da der Versicherte ja auch einen Nutzen daraus zieht. Er erhält Leistung bereits dann, wenn eine 50-prozentige BU noch nicht vorliegt, aber eine Krankschreibung für insgesamt sechs Monate.

Der Versicherer könnte sich vorerst eine aufwendige Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und zum Vorliegen eines versicherten Leistungsauslösers sparen. Das Risiko ist für ihn begrenzt; auf 18 Monate, um genau zu sein.

Danach würde das Vorliegen einer bedingungsgemäßen BU sowieso geprüft werden, sofern die Krankheit oder das Gebrechen noch andauerte. Der Versicherer darf aber darauf hoffen, dass nach Ablauf der 18 Monate das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit nicht mehr geprüft werden muss.

Würde man nämlich eine Befragung unter Menschen, die eine BU-Rente beziehen, durchführen, was ihr größter Wunsch ist, so wäre die Antwort höchstwahrscheinlich, wieder arbeiten zu können. Für einen Gesunden schwer vorstellbar.

Seite vier: Ohne Druck auf die eigene Gesundung konzentrieren

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