Terminsache! Hausverwalter benötigen Gewerbeerlaubnis

Seit Inkrafttreten der neuen Berufszulassungsregelungen für Immobilienmakler und Hausverwalter am 1. August 2018 sind Wohnimmobilienverwalter verpflichtet, eine Gewerbeerlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als Immobilienverwalter einzuholen. Verwaltern, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens tätig waren, wurde eine Übergangsfrist eingeräumt. Diese endet am 1. März 2019 stellen.

Hausverwalter benötigen seit neuestem eine Gewerbeerlaubnis.

„Am 1. März 2019 endet für Verwalter von Wohnimmobilien die Übergangsfrist zur Beantragung einer Gewerbeerlaubnis. Wer den Antrag bisher noch nicht gestellt hat, sollte sich also sputen.“ Darauf macht Markus Jugan, Vorsitzender des Bundesfachausschusses Verwalter beim Immobilienverband IVD, aufmerksam. Um die Erlaubnis bei der Gewerbeaufsichtsbehörde zu erlangen, seien zahlreiche Auskünfte zu erteilen und Unterlagen einzureichen, deren Beschaffung erfahrungsgemäß etwas Zeit in Anspruch nehme.

Seite zwei: Was eingereicht werden muss

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