Maklerbestand: Mehr Wert durch Know-how

Für Makler, Vertreter einer Ausschließlichkeit und für Finanzberater ist die Erweiterung zum Testamentsvollstrecker eine zukunftsweisende Ausrichtung.

Sie genießen bereits das Vertrauen ihrer Klienten, sprechen während der Generationenberatung über das Testament und haben damit einen leichten Zugang zur Mandantschaft.

Das Geld wird erst mit der eigentlichen Vollstreckung des Testamentes verdient, also zu einem künftigen Zeitpunkt. Die durchschnittliche Vergütung von 15.000 Euro pro Vollstreckung ist lukrativ.

Erhöhung des Bestandswerts

Falls es erst nach dem Erwerbsleben des Finanzberaters zur Testamentsvollstreckung kommt, erhöht dies den Wert des Büros bei der Übergabe an den Nachfolger.

Hat der Berater beispielsweise im Laufe der Zeit die Mandantschaft über 20 Testamentsvollstreckungen mit einem durchschnittlichen Vermögen von 500.000 Euro, so kann sein Nachfolger in den nächsten Jahren zusätzliche Einnahmen von 300.000 Euro erwarten.

Einfache Akquise

Weil Generationenberater sich naturgemäß mit dem Thema Testament befassen, ist es recht einfach, über eine mögliche Testamentsvollstreckung zu sprechen. Der Generationenberater kennt zudem verschiedene Klauseln, die im Rahmen einer Testamentsvollstreckung umgesetzt werden. Grundsätzlich ist ein zunehmender Bedarf erkennbar, denn

  • 31 Prozent der Deutschen über 65 Jahren lebt in Singlehaushalten
  • es gibt immer mehr Patchworkfamilien mit zerstrittenen Kindern
  • große Vermögen sollen erhalten bleiben.

 

Das Institut Generationenberatung bildet in einem einwöchigen Seminar mit vorgeschaltetem Webinar unter Anleitung des erfahrenen Nachfolgeplaner und Testamentsvollstrecker J.- U. Klein aus.

Autorin Margit Winkler ist Inhaberin des Instituts Generationenberatung.

Foto: Institut Generationenberatung / Shutterstock

 

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