Schiffsfonds: „Vertrauen der Anleger ist derzeit zerstört“

Wie sehen Sie die Rolle der Banken?

Die Banken müssen natürlich auch ihre eigenen Interessen verfolgen und manche öffentliche Ankündigung war nicht unbedingt hilfreich. In unserer Wahrnehmung verhalten sich die Banken insgesamt jedoch meistens konstruktiv und stehen zu ihren Commitments.

Eine gewisse Gefahr besteht darin, dass mit den anziehenden Charterraten auch die Schiffswerte wieder steigen. Das könnte die Banken motivieren, durch die Verwertung des Schiffes aus notleidenden Engagements auszusteigen, die sie zuvor nur mit hohen Verlusten hätten beenden können. Das bleibt aber abzuwarten.

Schon jetzt ist aber eine Welle von Insolvenzen und Notverkäufen von Fondsschiffen zu beobachten.

Ein Problem haben insbesondere Reedereien und geschlossene Fonds, die nicht in der Lage sind, zusätzliches Kapital für Fortführungskonzepte bereitzustellen, um das rettende Ufer zu erreichen. Ohne ein solches Engagement der Eigentümer sind auch die Banken vielfach nicht bereit, länger stillzuhalten.

Sie sind jüngst in die Kritik geraten, weil Sie dieses Engagement Ihrer Anleger auch gerichtlich eingefordert haben.

Wir stellen bereits seit dem zweiten Halbjahr 2012 fest, dass unsere Anleger den vorgeschlagenen Fortführungskonzepten zwar mit großer Mehrheit zustimmen, die Bereitschaft zur tatsächlichen Beteiligung daran aber spürbar zurückgegangen ist und insgesamt nicht ausreicht.

Wir sind daher dazu übergegangen, mit den Anlegern die Alternative zu diskutieren, entweder das Schiff zu verkaufen und die Bücher mit einem entsprechend schlechten Ergebnis zu schließen oder Ausschüttungen zurückzuführen.

Je nach Fonds haben sich zwischen 80 und 98 Prozent der Anleger gegen den Verkauf entschieden, also für die Rückzahlung von Ausschüttungen. Daran müssen sich dann aber auch alle Anleger beteiligen. Anders als vom Bundesgerichtshof in Zusammenhang mit Fonds von Dr. Peters entschieden, sind unsere Gesellschaftsverträge in diesem Punkt eindeutig.

Aus Gründen der Gleichbehandlung sind wir verpflichtet, dies notfalls auch über gerichtliche Mahnbescheide durchzusetzen. Andernfalls könnten wir selbst in Regress genommen werden.

Seite drei: Vertrauen der Anleger zerstört

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