Verbände: Provisionsverbot bei Lebensversicherungen droht – insbesondere Fondspolicen betroffen

Foto: Votum
Votum-Chef Martin Klein

Für die deutschen Versicherungsmakler ist es laut Votum-Verband deutlich zu früh, sich über die Abkehr der EU-Kommission von einem generellen Provisionsverbot zu freuen. Im EU-Entwurf seien "U-Boote" versteckt, die eine genaue Analyse bedürfen.

„Wie gestern schon durch den Votum-Verband kommuniziert, steckt der Teufel im Detail: Er findet sich auf Seite 89 des EU-Entwurfs. Recht harmlos versteckt sich der vorgesehene neue Artikel 30 der IDD. Schnell überlesen, hat es aber der Artikel 30 Absatz 8 in sich“, meint Vorstand Martin Klein.

Denn dort heißt es laut Votum:

„(8) Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass der Versicherungsvermittler, wenn er den Kunden darüber informiert, dass die Beratung auf unabhängiger Basis erfolgt, folgendes tun muss:

  1. eine hinreichend große Zahl von auf dem Markt verfügbaren Versicherungsprodukten bewerten, die hinsichtlich ihrer Art und ihrer Produktanbieter hinreichend diversifiziert sind, um zu gewährleisten, dass die Ziele des Kunden in geeigneter Weise erreicht werden können; und sich nicht auf Versicherungsprodukte beschränken, die von Unternehmen ausgegeben oder angeboten werden, die enge Verbindungen zum Vermittler haben. 
  2. keine Gebühren, Provisionen oder andere monetäre oder nicht-monetäre Vorteile annehmen und einbehalten, die von einem Dritten oder einer Person, die im Namen eines Dritten handelt, im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung für Kunden gezahlt oder gewährt werden.“

„Es entspricht nicht erst seit dem Sachwalter-Urteil des BGH der ständigen Rechtsprechung, dass der Versicherungsmakler gegenüber seinen Kunden zur unabhängigen Vermittlung verpflichtet ist. Sollte diese Regelung daher unverändert umgesetzt werden, könnten Makler für Vermittlungsleistungen in der Sparte Leben keine Provision mehr entgegennehmen“, so Klein.

Kommt ein delegierter Rechtsakt?

„Tatsächlich betrifft es gerade die sogenannten versicherungsbasierten Anlageprodukte, also insbesondere die Fondspolicen“, erklärt Klein auf Nachfrage von Cash.Online. BU und Risikoleben seien davon nicht betroffen. „Die Brisanz entwickelt sich dadurch, dass von diesem Provisionsverbot nur Versicherungsmakler betroffen wären, während Ausschließlichkeitsvermittler und Mehrfachagenten weiter Provisionen vereinnahmen dürften“, so Klein.

Nach Angaben des AfW besteht zudem die Gefahr, dass über eine geplante „Ermächtigung“ die EU-Kommission per sogenanntem delegierten Rechtsakt ein solches Provisionsverbot direkt den Mitgliedsstaaten aufzwingen könnte. „Erst komplettes Provisionsverbot, jetzt nur für Versicherungsanlageprodukte und unabhängige Beratung und Vermittlung. Wir halten es für komplett abwegig, dass dieses wettbewerbsverzerrende Vorhaben im Sinne von Verbraucherschutz sein und mit europäischem Recht im Einklang stehen soll.“, so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.





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