Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Pflegeversicherung sehen eine deutliche Ausweitung der Leistungen vor – und würden zu einer massiven zusätzlichen Belastung der Steuerzahler führen.
Die neuen Ausgaben sollen über einen dauerhaften steuerfinanzierten Zuschuss aus dem Staatshaushalt an die Pflegeversicherung finanziert werden. Gesundheitsminister Jens Spahn beziffert ihn auf anfangs 5,1 Milliarden Euro (2022).
Massive Belastungen für Steuerzahler
Ohne den Steuerzuschuss würden die Kosten der Reform die Pflege-Beiträge so stark erhöhen, dass die Sozialabgaben die 40-Prozent-Grenze übersteigen. Sie gilt als Obergrenze für die wirtschaftlich gerade noch verkraftbaren Lohnzusatzkosten in Deutschland, um nicht den Erhalt von Arbeitsplätzen zu gefährden.
Auf Basis des Arbeitsentwurfs aus dem Gesundheitsministerium hat das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) analysiert, was die neue Reform auf Dauer kosten würde. Die Berechnung basiert unter anderem auf einem Anstieg der Personalkosten um drei Prozent im Jahr, die etwa zwei Drittel der Pflegekosten ausmachen. Dies sein allerdings eine eher vorsichtige Annahme, nach dem Trend der vergangenen Jahre könnten die Personalkosten in der Pflege noch deutlich stärker ansteigen, schreibt die Analysten.
Wolle die Politik ihr erklärtes Ziel erreichen, den Beitragssatz der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) stabil zu halten, müsse sie überdies auch die Kosten ausgleichen, die durch die demografische Alterung erwachsen, schreibt der PKV-Verband, der die Ergebnisse der Studie jetzt veröffentlicht hat.
Reformkosten verdoppeln sich binnen acht Jahren
Aufgrund „pflegespezifischer Inflation“ und Demografie-Effekte wären, so laut Berechnungen des WIP bereis 2022 statt geplanter 5,1 Milliarden 5,8 Milliarden Euro Bundeszuschuss erforderlich. Bis 2030 würde dieser auf dann 14,2 Milliarden Euro pro Jahr steigen. Die Kosten der Reform würden sich also schon binnen acht Jahren weit mehr als verdoppeln (siehe Grafik). Insgesamt kämen damit auf die Steuerzahler bis 2030 zusätzliche Lasten von über 90 Milliarden Euro zu.
Das WIP ist bei der Prognose dieser 90-Milliarden-Lücke zudem von der optimistischen Annahme ausgegangen, dass Ausgaben und Einnahmen der Pflegeversicherung bis 2030 jährlich mit derselben Rate wachsen. Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte zeigt jedoch, dass die Ausgaben stets schneller stiegen als die Einnahmenbasis.
Im Schnitt der letzten 20 Jahre (1999 bis 2019) wuchsen in der SPV die Ausgaben pro Jahr um 3,2 Prozentpunkte stärker als die Einnahmen. Selbst wenn dieser Kosteneffekt in der Zukunft nur noch 3,0 Prozentpunkte pro Jahr betragen würde, wäre der zusätzliche Finanzbedarf im Jahr 2030 schon über 34 Milliarden Euro – also mehr als das Fünffache der anfänglichen Beträge. In Summe würden damit die zusätzlichen Lasten für die Steuerzahler in den kommenden acht Jahren addiert auf über 180 Milliarden Euro explodieren.
Worst-Case-Szenario: 180 Milliarden Euro Steuerzuschuss
Nach dem bekannt gewordenen Arbeitsentwurf des Ministeriums soll für stationär Pflegebedürftige ein Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil gezahlt werden, der nach der Dauer des Heimaufenthalts gestaffelt ist. Im zweiten Jahr erhalten sie einen Zuschuss von 25 Prozent, im dritten Jahr von 50 und im vierten Jahr von 75 Prozent. Hinzu kommen Impulse für höhere Löhne der Pflegekräfte und neue Hilfen für pflegende Angehörige.