Das Jahr 2021 gilt als das Jahr der Kryptowährungen. Sie sind im Trend, fast 50.000 Euro kostete ein Bitcoin im April 2021, so viel wie nie zuvor. Viele begeistern sich für Kryptowährungen: sie seien ein dezentrales, renditeträchtiges, zugleich anonymes und transparentes Wertaufbewahrungsmittel, zudem unabhängig von Banken, Staaten, Finanzmarktkrisen, Inflation und Niedrigzins sowie weltweit umspannend. Vermittler und Finanzdienstleister sollten sich demnach auf Kundenanfragen vorbereiten. Was hat es mit Kryptowährungen auf sich, woher kommen sie, was kann man mit ihnen anfangen und wie sieht die Zukunft aus?
Ein paar Fakten. Kryptowährungen sind rein digital, ohne dahinterliegende Banknoten oder Geldmünzen. Besser wäre der Begriff Kryptoassets. Deutlicher Unterschied zu Währungen ist die Art der Geldschöpfung. Währungen werden zentral aufgelegt, nach Regularien. Kryptowährungen werden dezentral geschöpft, nach rein technischen Regeln. Weder eine Regierung noch eine Zentralbank kontrolliert, sondern Privatpersonen mit Anteilen an der jeweiligen Kryptowährung. Die Kryptowährung ist nicht durch Waren oder Dienstleistungen abgesichert, der Wert bestimmt sich rein aus Angebot und Nachfrage, also spekulativ. Die Kursschwankungen gleichen einer brutalen Achterbahnfahrt, die auch nach Expertenansicht keiner genau erklären kann. Ein Bitcoin ist jetzt das 45.000-fache wert wie 2011, Apple ist seit Börsengang vor etwa 40 Jahren „nur“ 1.200-fach so viel wert. Kursverluste des Bitcoins können mit Börsenschließungen, staatlichen Regulierungen, Tweets von Elon Musk oder Hackern zusammenhängen. Anleger können durchaus gewinnen, aber auch in kürzester Zeit ihre Investition komplett verlieren.
Die bekannteste Kryptowährung ist der Marktpionier Bitcoin, es folgen Ether und Cardano. 60 Prozent aller Digitalwährungen im Markt entfallen auf Bitcoin und Ether. Auch CBDC (digitales Zentralbankgeld) und Stable Coins zählen zu Kryptowährungen. Der Beitrag zeigt den Umgang mit Kryptowährungen am Beispiel Bitcoin, der den Markt dominiert und den es seit 2009 gibt. Als Erfinder gilt Satoshi Nakamoto, wobei bis heute nicht bekannt ist, welche Person oder Gruppe sich hinter dem Pseudonym verbirgt.
Wenn jemand in Bitcoins investieren will, gibt es drei Wege: den Kauf echter Bitcoins, den Handel über Bitcoin ETPs und Bitcoin-Derivate. Für Anfänger am ehesten geeignet ist der Erwerb echter Bitcoins, der Handel über ETPs (Kauf von Kryptowährungen direkt im Depot) und Derivate setzt erweiterte Kenntnisse voraus.
Echte Bitcoins können zum einen über einen Handelsplatz gekauft werden. Es können auch Bruchteile von Bitcoins gekauft werden, bis zu einem 100/Millionstel Anteil, dem Satoshi, der derzeit wenige Euro kostet. Der Preis bestimmt sich aus Angebot und Nachfrage. Zum andern gibt es Vermittler (Broker), die die Plattform für ein Geschäft zwischen Verkäufer und Käufer bereitstellen. Auch hier bestimmt der Markt den Preis, die genaue Summe legt aber der Verkäufer fest. Beispiele für seriöse Handelsplätze sind Binance, Coinbase und BSDEX (Tochter der Börse Stuttgart), bei den Brokern Justtrade, Nuri und Trade Republic. Unterschiede gibt es bei den angebotenen Kryptowährungen und bei den Gebühren. Alle genannten Anbieter haben auch eine App, als benutzerfreundlich gelten die Apps von Coinbase, Bison (Tochter der Börse Stuttgart) und Trade Republic. Ein neuer Nutzer von Marktplatz oder Börse muss sich zunächst verifizieren, meist über Video-Idents. Nach erfolgter Registrierung kann der Nutzer Geld auf sein Börsenkonto übertragen. Zu prüfen sind die möglichen Einzahlungsoptionen und -limite. Überweisungen gehen immer, was allerdings in der Regel einige Tage dauert. Schneller, aber teurer sind Zahlungen mit Kreditkarte, Sofortüberweisung oder PayPal. Wenn das Geld beim Händler einging, kann der Nutzer Bitcoins kaufen und wieder verkaufen. Die Transaktionen sind gebührenpflichtig.
Zum Aufbewahren, Empfangen und Versenden der Kryptowährung braucht es eine Wallet, einen „digitalen“ Geldbeutel. Hier sieht man den digitalen Kontostand und alle Transaktionen im Überblick. Der Kunde sollte sich darüber informieren, ob sein Händler eine Wallet anbietet und in welcher Form.
Wichtig zu wissen ist, dass die Bitcoins dezentral gespeichert bleiben, in der Wallet werden lediglich die Zugangscodes verwaltet. Es gibt Hot Wallets und Cold Wallets. Hot Wallets sind softwarebasiert, mit dem Internet verbunden und als Desktop-Version (Desktop Wallet), Smartphone-App (Mobile Wallet) oder als Konto bei einer Börse (Exchange Wallet) verfügbar. Vorteil liegt in ihrer schnellen Verwendbarkeit. Die Daten sind bei Desktop- und Mobile-Wallets über zwei Codes verschlüsselt, beim Exchange-Wallet hat die Börse den zweiten Schlüssel. Der erste Schlüssel ist öffentlich. Er wird auch Account Address genannt und funktioniert wie eine Kontonummer. Er muss an andere User weitergegeben werden, um Kryptogeld von ihnen zu bekommen.
Der zweite Schlüssel ist ein Private Key und mit dem TAN-Verfahren beim Online-Banking vergleichbar. Damit wird die digitale Unterschrift geleistet, mit der die Überweisung autorisiert und durchgeführt wird. Für jede Transaktion mit Kryptogeld ist dieses Schlüsselpaar erforderlich. Eminenter Nachteil von Hot Wallets ist die Gefahr, dass die Wallet gehackt oder sogar gelöscht wird. Dann ist der Zugriff auf das Kryptogeld futsch. Deshalb darf der zweite Schlüssel niemals herausgegeben werden und die Wallet sollte zusätzlich mit einem starken Passwort oder einer 2-Faktor-Authentifizierung geschützt werden. Eine Sicherheitskopie ist ratsam, denn „not your keys, not your coins“. Der Großteil der eigenen Kryptowährungen sollte nicht auf einem Exchange Wallet liegen. Anleger haben dort die geringste Kontrolle und verfügen nicht über den Private Key, denn dieser verbleibt bei der externen Verwahrstelle. Auch die Bezahlmöglichkeit mit der Kryptowährung entfällt.
Der Großteil der eigenen Kryptowährungen sollte nicht auf einem Exchange Wallet liegen
Cold Wallets sind physische Speichermedien, wie spezielle USB-Sticks oder einfach ein Blatt Papier (Paper Wallet). Hardware Wallets gelten als die sicherste Möglichkeit, Kryptowährungen zu verwahren, da sie kurz oder gar nicht am Computer angeschlossen werden. Auf Hardware Wallets ist der private Schlüssel gespeichert, auf Paper Wallets der öffentliche und der private. Beliebte Hersteller von Hardware Wallets sind Trezor, Ledger und Keepkey. Die Preise liegen je nach Funktionalität zwischen 50 Euro und über 150 Euro. Paper Wallets können über spezielle Software selbst erstellt werden.
Jede Kontobewegung wird im Kollektiv geprüft und danach in einer öffentlichen und dezentralen Datenbank („Kontobuch“) festgehalten, als simple Aussage wie „A sendet B 10 Bitcoin“. Alle Teilnehmer haben jederzeit Zugang zu diesen Daten und sind auf einem einheitlichen Stand. Sie können die Salden und Transaktionen jeder Bitcoin-Adresse einsehen und jeden versendeten Bitcoin bis zur Entstehung zurückverfolgen. Der User kann erst nach einer erfolgreichen Bestätigung durch andere User die Transaktion erfolgreich abschließen. Das kann beim Bitcoin zehn Minuten bis mehrere Tage dauern, je nach Transaktionsdichte und Netzwerkgebühr. Wer mehr zahlt, hat eine schnellere Übertragung. Unter anderem werden Geldausgänge und Geldeingänge aller Konten miteinander abgeglichen. Niemand kann also mehr Kryptogeld überweisen, als er tatsächlich auf seinem virtuellen Konto besitzt. So wird verhindert, dass sich das digitale Geld unkontrolliert vermehrt und der Wert der Kryptowährung manipuliert wird. Alle Zahlungen werden nach kryptografischen Methoden verschlüsselt. Die dahinterliegende Technik heißt Blockchain. Sämtliche Transaktionen sind in verketteten Datenblöcken dokumentiert, neue Transaktionen werden in neuen Datenblöcken hinzugefügt und die Kette aktualisiert sich bei jedem Teilnehmer des Netzwerks.
Und wie entsteht ein neuer Bitcoin? Durch „Mining“, deutsch Schürfen. In Deutschland ist Mining legal, prinzipiell kann also jeder Bitcoins schürfen. Stark vereinfacht geht das so: wenn ein Datenblock voll ist, wird dieser in eine längere Hexadezimalzahl umgewandelt und mit komprimiertem Speicherplatz an die vorherigen Blöcke angehängt. Diese Hexadezimalzahl zu berechnen ist äußerst komplex und wird mit steigender Blockchainlänge und der Menge an Usern, die Datenblöcke finden und Bitcoins schürfen möchten, immer komplexer. Wenn der Schwierigkeitsgrad am Anfang bei eins lag, liegt er jetzt bei 16 Billionen. Nach erfolgreicher Berechnung ist die Blockchain aktualisiert und der Miner erhält dafür Bitcoins. Also eine interessante Feierabendbeschäftigung?
Mitnichten. Der erforderliche Rechenprozess erfordert höchste Schnelligkeit. Privatpersonen bräuchten spezielle ASIC-Chips, Energieverbrauch und Kosten sind enorm. Das Mining liegt in der Hand von Mining-Pools oder speziellen Firmen. Die Gewinne sind nicht mehr hoch und werden etwa alle vier Jahre halbiert. Als Obergrenze sind im Bitcoin-Netzwerk 21 Millionen Bitcoins definiert, Ende September 2021 waren rund 18,83 Millionen im Umlauf. Bis zum Verbot durch die Regierung im Sommer 2021 war laut Statista China für 67 Prozent des Bitcoin-Minings verantwortlich, weit abgeschlagen folgt die USA mit 7,2 Prozent, Russland mit 6,9 Prozent, Kasachstan mit 6,1 Prozent und Malaysia mit 4,3 Prozent. Den Markt beeindruckte das Verbot in China nicht nachhaltig. Vermutlich haben die meisten chinesischen Miner ihr Equipment einfach in andere Länder transferiert.
Auch als Zahlungsmittel sind Bitcoins trendy, aber niemand muss sie akzeptieren. Microsoft, Mozilla, Dell, Expedia, Lieferando, Rakuten, Subway oder WordPress sowie zahlreiche Fluggesellschaften akzeptieren Bitcoins. PayPal bietet in den USA seit Frühjahr und seit August auch in Großbritannien an, digitale Währungen zu kaufen, zu verkaufen und zu halten. Bei Amazon brodelt noch die Gerüchteküche.
Was also Kunden raten? Kunden sollten nur Geld in Kryptowährungen investieren, das sie entbehren können und mit dem sie spekulieren wollen. Keinesfalls Geld, um ihr Vermögen zu verwalten oder den Kapitalerhalt zu sichern. Sie sollten sich auf einen langfristigen Anlagehorizont von bis zu fünf Jahren einstellen und nicht mehr als maximal zehn Prozent ihres Vermögens investieren, eher eins, zwei oder fünf Prozent. Am ehesten zu empfehlen ist ein breit aufgestellter Aktienfonds, der auch Kryptowährungen enthält.
Kryptowährungen fallen als privates Veräußerungsgeschäft unter das Einkommenssteuergesetz. Der Verkauf ist steuerfrei, wenn seit Anschaffung mindestens ein Jahr vergangen ist oder wenn der Gewinn aus dem Geschäft unter 600 Euro liegt. Alle Transaktionen müssen für die Auskunft gegenüber dem Finanzamt dokumentiert werden.
Noch ist der Kryptomarkt eine Grauzone: Viele Regulierungen zu Steuern und Datenschutz sind noch offen
Geteilter Ansicht zum Thema ist die Großfinanz. Investmentbanker von JP Morgan halten einen Kurs von bis zu 146.000 US-Dollar für möglich, Stanley Druckenmiller und Paul Tudor Jones investieren. Warren Buffett dagegen sprach von Rattengift und einer Fata Morgana, Ray Dalio prophezeit ein Krypto-Verbot.
Interessant auch der Blick auf die Maklerpools. Sie werben nicht mit Kryptowährungen. Klare Worte kommen von Oliver Pradetto, Geschäftsführer von Blau Direkt: „Ein Investment in Kryptowährungen ist (…) nichts anderes als eine moderne Form des Pilotenspiels. Man kann phantastische Wertsteigerungen erreichen, aber für denjenigen, der nicht rechtzeitig aussteigt, ist alles weg. Eine seriöse kommerzielle Vermittlung ist damit vollkommen ausgeschlossen“. Kryptowährungen seien nicht volkswirtschaftlich gegengesichert und beruhten rein auf Akzeptanz. Sie unterliefen klassische Währungen und ermöglichten von den Staaten unerwünschte anonyme Zahlungswege. Die USA oder die EU würden irgendwann Kryptowährungen außerhalb ihrer Kontrolle verbieten, vielleicht in einem Jahr oder erst in zehn. Dann sei jedes Investment ein Totalverlust. Zwar wolle das keiner der Fans hören, aber sie sollten sich das genau aufschreiben: „Sie werden für jeden einzelnen Cent Ihrer Kunden haften”. Die Ausrede, man habe das nicht ahnen können, zähle nicht.
Befürworter sagen, dass die Einführung des Bitcoins als staatliches Zahlungsmittel in El Salvador vor wenigen Wochen ein Verbot ausschließe und weitere (Schwellen-)länder ihr Interesse an der Einführung signalisieren.
Noch ist der Kryptomarkt eine Grauzone, denn viele Regulierungen zu Steuern und Datenschutz sind offen. Auf nationaler Ebene gilt seit Juli 2021 das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) und das BMF Schreiben zur ertragssteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowerten. Geplant ist eine Kryptowertetransfer-Verordnung zur Marktstrukturierung und -regulierung.
Auf EU-Ebene kam 2018 die 5. EU-Geldwäscherichtlinie für eine erste Regulierung im Kryptomarkt. Bis Ende 2022 soll die sogenannte MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets) EU-weit einheitliche Regeln im Umgang mit Kryptowerten schaffen und für alle Marktteilnehmer gelten, die Kryptowerte ausgeben oder Dienstleistungen mit Kryptowerten erbringen. Jedoch liegen beim Europäischen Parlament bereits 1.200 Änderungsanträge (normal sind 100 bis 200) gegen den MiCA-Vorschlag vom Herbst 2020 vor. Strittig sind die Zulassung von Stable Coins außerhalb der Kontrolle der EZB, wie es zum Beispiel Facebook oder Amazon mit eigenen Währungen planen, nationale Aufsicht versus europäische Aufsicht, Aufhebung der Anonymität im Kryptohandel und der enorme Energieverbrauch des Krypto-Minings.
Zukunftsfähig kann sein, dass Kryptowährungen nicht mehr das Nischenprodukt sind wie anfangs. Auch institutionelle Anleger wie Fonds und Banken starten Investitionen in Bitcoin und Ether. Diese Entwicklung könnte die Volatilität beruhigen. Bitcoin-Limitierung und Niedrigzins können Kryptowährungen als Anlage interessant machen. Sie werden als Absicherung gegen die herrschende Inflation gesehen. Die Blockchain ist transparent, die Transaktionskosten sind gerade bei internationalen Überweisungen niedrig.
Vier von fünf Zentralbanken prüfen derzeit die Einführung einer digitalen Währung, ein digitaler Euro ist seit Juni dieses Jahres in einer zweijährigen Versuchsphase. Viele Fragen zu dessen Nutzung wie Austausch der Zentralbank mit dem Endkunden, Wallet statt Konto, Konkurrenz zum konventionellen Zahlungsverkehr und die Notwendigkeit staatlicher Regulierung sind noch offen. Auch hier soll MiCA helfen.
Banken und Finanzdienstleister können seit Januar 2020 laut BaFin Dienste im Kryptoverwahrgeschäft anbieten wie Schlüsselpaare speichern, Transaktionen abwickeln oder Firmenkunden selbst emittierte Kryptowährungen anbieten. Solaris, von der Heydt, Ten31 und Futurum Bank verwahren bereits Kryptos. Weitere Dienstleistungen können künftig im Umtausch in Kryptowährung oder in deren Einsatz als Zahlungsmittel liegen. Voraussetzung sind tragfähige Konzepte zum Schutz gegen Hacker und Diebstahl der Kryptowährung.
Bei den Kryptowährungen haben wohl Bitcoin und Ether am ehesten Zukunft. Blockchains sollen um Vertragsbedingungen angereichert werden (Smart Contracts, z.B. „Buche ab, wenn…“, führend hier ist die Ethereum-Blockchain mit Ether) und um die Speicherung persönlicher Dokumente wie Zeugnisse (SSI-Architektur).
Kryptowährungen sind kein Geld und kein Gold. Wegen ihrer Volatilität erfüllen sie nicht die Funktionen des Geldes als Tauschmittel, Recheneinheit oder Wertspeicher. Gold ist greifbar und einfach in etablierte Währungen tauschbar, kann zu Schmuck werden und ist ein risikoarmes Investment.
Autorin Silvia Fischer ist Diplom-Betriebswirtin und Journalistin (FJS).