Nach der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook sowie diverser Tochterunternehmen klagt nun auch der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) gegen den deutschen Staat auf Staatshaftung. Vertreten wird der Verein durch die Anwaltskanzlei Kälberer & Tittel aus Berlin.
Der Grund für die Klage: Inzwischen sei sicher, dass die Insolvenzversicherung der deutschen Firmen von Thomas Cook – die Zürich Versicherung – aus der staatlich gedeckelten Insolvenzabsicherung von 110 Millionen Euro nur einen Bruchteil an geschädigte Pauschalreisende, die in Deutschland gebucht haben, auszahlen werde, teilte der VSV mit. Mit dieser Deckelung habe der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben aus der Pauschalreiserichtlinie verletzt und dafür müsse der Staat einstehen.
Klagen auf Feststellung der Haftung
Man führe zunächst einige Musterprozesse, die unter Umständen auch vom Europäischen Gerichtshof in Vorabentscheidungsverfahren entschieden werden müssten, teilte der Verein weiter mit. Die Klagen gehen laut VSV nur auf Feststellung der Haftung, da die genaue Höhe des Schadens mangels Auszahlung durch die Insolvenzabsicherung derzeit nicht feststehe.
Zuvor hatte bereits die Kanzlei Mutschke angekündigt, im Auftrag einer Thomas-Cook-Kundin die Bundesrepublik zu verklagen. (kb)
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