Tierkrankenversicherung: Gothaer-Experte zu Kosten, Transparenz und dem Tipp, selbst zu sparen

Christian Prachar
Foto: Gothaer
Christian Prachar

Für Versicherer ist das Angebot von Tierkrankenversicherungen ein Wachstumsmarkt – nicht erst seit der Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), durch die sich die Kosten für den Tierarztbesuch deutlich erhöht haben. Im Exklusiv-Interview mit Cash. tritt Christian Prachar, Produktmanager Tierkrankenversicherung, immer wieder geübter Kritik an den Tarifen entgegen.

Die Tierversicherung wird dafür kritisiert, dass trotz zum Teil hoher Beiträge gewisse Kosten dann doch nicht übernommen würden.

Die Aussage, es würden nicht versicherte Leistungen versteckt oder die Anbieter würden irreführende Angaben machen oder dem Kunden gar relevante Informationen vorenthalten, ist daher zurückzuweisen. Wie bei allen Versicherungen gibt es auch bei der Tierkrankenversicherung Leistungen, die nicht oder nicht vollständig vom Versicherungsschutz umfasst sind. Wie bei jedem Versicherungsprodukt kann und muss der gesamte Leistungsumfang in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten sein. Diese sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich aufgebaut.

Bei der Gothaer finden sich in den Produkthighlightblättern, welche Kurzübersichten über die wichtigsten Leistungen enthalten, explizite Hinweise auf nicht versicherte Diagnosen und Behandlungen. Auch die im Internet frei zugänglichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind klar strukturiert und gut verständlich. Nicht versicherte Leistungen sind dort explizit beschrieben. Die Gothaer kann daher für sich in Anspruch nehmen, mit größtmöglicher Transparenz zu arbeiten.

Wann sollten Verbraucher bei Tarifen skeptisch werden?

Verbraucher sollten vor allem dann skeptisch sein, wenn Anbieter aktiv und sehr lautstark damit werben, dass alle Leistungen versichert sind oder es keine Ausschlüsse gibt. Gerade in solchen Fällen lohnt es sich umso mehr, vorab einen genaueren Blick auf den Leistungsumfang zu werfen, da sich hier durchaus Einschränkungen wie längere Wartezeiten oder ähnliches finden können.

Verbraucherschützer kritisieren zudem, dass die Versicherer schneller als bei anderen Versicherungen von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen – beispielsweise gleich nach der OP. Sollten Versicherer an dieser Stelle nachbessern?

Sofern nicht ausdrücklich vertraglich ein Kündigungsverzicht nach Eintritt des Versicherungsfalles vereinbart wurde, besteht dieses außerordentliche Kündigungsrecht in der Regel für beide Seiten. Hier gelten natürlich die Rechtsgrundlagen des Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Einige Anbieter verzichten zwar auf das außerordentliche Kündigungsrecht im Schadensfall, das Recht zur Kündigung zum Vertragsende bleibt davon aber unberührt und könnte vom Versicherer dennoch in Anspruch genommen werden. Der Vertrag würde dann zwar zunächst weiterlaufen, könnte aber dennoch vorzeitig und gegen den Willen des Kunden beendet werden.

Wie einzelne Anbieter mit Kündigungen im Schadensfall umgehen und welche Kriterien zugrunde gelegt werden, kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Gothaer ist sich der Sonderstellung der Tierkrankenversicherung vor allem im Hinblick auf die emotionale Bedeutung des Haustieres bewusst, so dass schadenbedingte Kündigungen die absolute Ausnahme darstellen. Darüber hinaus sehen wir es als unsere Aufgabe an, bei auffälligen oder sehr ungünstigen Vertragsverläufen frühzeitig auf den Kunden zuzugehen, um eine geeignete Lösung zu finden, so dass eine vorzeitige Vertragsbeendigung vermieden oder – falls es doch dazu kommt – zumindest in einem für beide Seiten akzeptablen Rahmen umgesetzt werden kann.

Oftmals wird angeführt, dass Verbraucher keine Versicherung brauchen, sondern auch einfach selbst Geld zurücklegen können. Was halten Sie dem entgegen?

Das schon vor Jahren im Zusammenhang mit der Sinnhaftigkeit von Tierkrankenversicherungen angeführte Beispiel, monatlich 20 Euro, was einem realistischen Monatsbeitrag für einen OP-Kostenschutz entspricht, zurückzulegen, greift leider viel zu kurz. Grundsätzlich ist ein finanzielles Polster sinnvoll. Im Falle einer teuren Behandlung oder Operation bringen die monatlich zurückgelegten 20 Euro aber wenig.

Haben Sie da vielleicht ein Beispiel?

Die operative Versorgung eines Kreuzbandrisses kostet heute etwa 2.000 Euro pro Knie. Die Versorgung eines Bandscheibenvorfalls oder eines komplizierten Knochenbruchs schlägt gut und gerne mit 3.000 bis 4.000 Euro zu Buche. Bei 20 Euro im Monat habe ich am Ende des Jahres 240 Euro gespart, nach zwei Jahren nicht einmal 500 Euro. Unabhängig davon, ob die Versicherung eine Selbstbeteiligung abzieht oder eine solche Operation wie die Gothaer voll erstattet, kommt man mit dem Ersparten nicht weit. 

Darüber hinaus verlangen viele Tierärzte die Begleichung der Rechnung direkt bei Abholung des Tieres. Vor allem beim reinen OP-Kostenschutz ist also das Kosten-Nutzen-Verhältnis im Falle einer Operation für den Kunden optimal. Parallel dazu noch ein paar Euro für weitere Behandlungen oder die jährliche Impfung anzusparen, macht natürlich Sinn, sofern man sich keine Krankenvollversicherung leisten möchte. Zudem gibt es bei der Gothaer keine Wartezeiten für Behandlungen und Operationen nach Unfällen, so dass zum Beispiel bei der Versorgung eines Knochenbruchs nach einem Autounfall vom ersten Tag an voller Versicherungsschutz besteht. Die Kosten für solche Operationen liegen in der Regel im vierstelligen Bereich. Bei rechtzeitiger Zahlung der Erstprämie besteht jedoch bereits ab Vertragsbeginn Versicherungsschutz und die Rechnung wird im Idealfall vollständig erstattet. Wer zu diesem Zeitpunkt nur die ersten 20 Euro angespart hat, kann damit höchstens das Taxi zum Tierarzt bezahlen.

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