IVFP empfiehlt Tilgungsaussetzung durch Rentenversicherung

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) weist darauf hin, dass die Verzinsung von privaten Rentenversicherungen vielfach die aktuellen Darlehenszinsen übersteigt. Daher sollten Immobilienbesitzer eine Tilgungsaussetzung mittels einer Rentenversicherung in Betracht ziehen, so das IVFP.

Nach Ansicht von Professor Michael Hauer vom IVFP ist die Tilgungsaussetzung angesichts des Niedrigszinsumfeldes lukrativer denn je.

Die laufende Verzinsung von Rentenversicherungen betrage im Jahr 2015 durchschnittlich 3,1 Prozent, teilte das IVFP mit und verwies dabei auf Zahlen der Assekuranz-Ratingagentur Assekurata. Der Schlussüberschussbeteiligung sei dabei noch nicht eingerechnet. Im Vergleich dazu würden die Darlehenszinsen für einen Immobilienkredit bei einer Zinsbindung von 15 Jahren aktuell bei 1,4 bis 2,0 Prozent liegen.

Zinslage macht Tilgungssausetzung noch lohnender

Diese Zinslage mache die Tilgungssausetzung bereits ohne die zusätzlichen steuerlichen Vorteile zu einem lohnenden Modell, heißt es. Laut IVFP fußte das Modell der Tilgungsaussetzung vor allem auf dem steuerlichen Aspekt: Der vollen steuerlichen Abzugsfähigkeit der Darlehenszinsen und der steuerlichen Begünstigung der Erträge aus einer Rentenversicherung.

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Dabei gebe es verschiedene Möglichkeiten, so die Renten-Experten, die zu einer Abzugsfähigkeit des Darlehenszinses führten. Demnach können beispielsweise Zinsen im privaten Bereich steuerlich abgesetzt werden, wenn es sich um eine fremdgenutzte Immobilie handelt. Ebenso können Zinsaufwendungen bei gewerblich genutzten Immobilien eine steuermindernde Wirkung entfalten.

„Diese steuerlichen Vergünstigungen verstärken die vorangehende positive Ausgangslage – Anlagezins der Rentenversicherung liegt über dem Darlehenszins – weiter und führen dazu, dass die Tilgungsaussetzung lukrativer denn je zuvor ist“, so das Fazit von Professor Michael Hauer vom IVFP.

Foto: IVFP

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