„Sondertilgung ist fast schon eine Standardoption geworden und wird auch als solche gewünscht“, berichtet auch Max Herbst, Inhaber der FMH Finanzberatung.
Ein Zinsaufschlag für höhere Sondertilgungen sei nicht unbedingt zu befürworten. „Gerade bei den langen Zinsbindungen von 15 Jahren fest oder länger sollte man eine Sondertilgung von zehn Prozent nicht vereinbaren, wenn dies einen Zinsaufschlag bedeuten würde. Denn nach zehn Jahren besteht das kostenfreie Sonderkündigungsrecht nach Paragraf 489 BGB“, so Herbst.
Eine Option auf Veränderung der Tilgungshöhe sei dagegen zu empfehlen. Wichtig sei dabei, dass die Rate auch reduziert werden könne, möglichst auf ein Prozent, wenn dies die Lebensumstände erforderten.
Generellen Zinsaufschlag nicht akzeptieren
Angesichts der vielen kostenlosen Tilgungsveränderungsoptionen sollten Kunden einen generellen Zinsaufschlag nicht akzeptieren. Wenn Immobilienkäufer einen ausreichenden Anteil an eigenem Geld in den Kauf ihrer Immobilie einbringen, so trägt dies ebenfalls dazu bei, die finanzielle Belastung geringer zu halten.
Die Anbieter berichten, dass das eingebrachte Kapital in den vergangenen Jahren angestiegen ist. „Wir beobachten, dass die Kunden zunehmend mehr Eigenkapital einbringen, oft auch über die empfohlenen 20 bis 30 Prozent hinaus“, sagt Haffner.
Auch die Banken halten sich meist wieder an dieses traditionelle Regel. Vollfinanzierungen werden nur in Ausnahmefällen gewährt und sind mit einem deutlichen Zinsaufschlag verbunden. (bk)
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