4. Öffentlichkeit vermeiden
In den wenigsten Fällen ist es hilfreich, dass der Verkaufswunsch eines Maklers frühzeitig bekannt wird – das vernichtet Kundenvertrauen, motiviert Wettbewerber zu verstärkten Abwerbemaßnahmen und führt damit zu steigenden Storni. Der Unternehmenswert und der erzielbare Kaufpreis sinken.
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5. Rechtlich und steuerlich alles richtig machen
In Zeiten von BDSG, UWG und ähnlichen Gesetzeswerken und Verordnungen hat ein Makler bei der Übergabe seines Unternehmens sehr schnell wichtige Formalitäten übersehen. Seien dies Maklervereinbarung, Datenschutzvereinbarung oder auch die Dokumentation der Beratungsgespräche.
Eine nicht professionell begleitete Übergabe eines Maklerunternehmens kann so sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer nicht nur teuer werden, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dennoch sollte der juristische Part der Umsetzung der unternehmerischen und wirtschaftlichen Ziele dienen und nicht umgekehrt.
Auch die bewusste Entscheidung für oder gegen bestimmte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten sind ein wichtiger Teil der Nachfolgeplanung, haben Sie doch erheblichen Einfluss auf das Nachsteuerergebnis einer Transaktion – und finanziell gesehen interessiert letztlich nur das Nachsteuerergebnis.
6. Den richtigen Partner und Berater finden
Der Kauf und Verkauf von Beständen ist zwischenzeitlich ein professionelles Geschäft geworden. Abgabewillige, verkaufsunerfahrene Makler stehen professionell aufgestellten Käufern gegenüber, die durch ihre Verhandlungsführung und Konditionsgestaltung dem abgebenden Makler weit überlegen sind.
Deshalb sollte ein Verkäufer unbedingt auf professionelle, neutrale Unterstützung zurückgreifen und sich nicht auf Marketingunterlagen oder freundliche Worte eines potenziellen Bestandskäufers verlassen. Ein guter, neutraler Berater wird dem Makler genau aufzeigen können, wie sich die Angebote am Markt unterscheiden und welche Vor- oder Nachteile sie gegenüber einem klassischen Verkauf des Unternehmens haben.
Seite drei: Die Gunst der Stunde nutzen