Demnach soll die Anlagesumme pro Investment grundsätzlich auf lediglich 1.000 Euro begrenzt werden. Höhere Summen wären dann nur bei bestimmten persönlichen Voraussetzungen des Anlegers und entsprechenden Nachweisen oder Selbstauskünften möglich. Die absolute Höchstgrenze soll bei 25.000 Euro pro Anleger liegen.
Hintergrund ist eine entsprechende Bundesratsinitiative aus Hamburg. Wie der Bundesrat Kmi auf Anfrage vorab bestätigt habe, wollen alle drei befassten Bundesrats-Ausschüsse (Finanzen, Umwelt, Wirtschaft) die Einbringung der Initiative in den Deutschen Bundestag empfehlen. Sofern der Bundesrat der Empfehlung folgt, landet die Initiative also im Bundestag.
Bundesratsinitiative soll in den Bundestag
Die geplante Deckelung entspricht den Limits, die bislang nur für Crowdinvestments – im behördendeutsch „Schwarmfinanzierungen“ – über Online-Plattformen gelten. Diese sind ohne umfangreichen Verkaufsprospekt und entsprechend aufwändiges BaFin-Billigungsverfahren auf Basis von dreiseitigen Vermögensanlagen-Informationsblättern möglich. Der Aufwand ist also erheblich geringer als für prospektpflichtige Vermögensanlagen.
Betroffene Anbieter, die unter anderem in der von Kmi koordinierten Bundesarbeitsgemeinschaft mittelständischer Investmentpartner (BMI) zusammengeschlossen sind, weisen dem Kmi-Bericht zufolge darauf hin, dass der Plan, Vermögensanlagen faktisch mit Crowdinvestments gleichzustellen, „der kostenmäßige Todesstoß für Vermögensanlagen“ wäre.
Derzeit ist das Marktsegment der Vermögensanlagen ohnehin durch das Blindpool-Verbot, das im August 2021 mit einer Übergangsfrist von maximal einem Jahr für die zuvor bereits gebilligten Emissionen in Kraft getreten ist, weitgehend lahmgelegt. So sind seit August letzten Jahres bisher insgesamt gerade einmal drei neue prospektpflichtige Vermögensanlagen mit überregionaler Bedeutung auf den Markt gekommen. Mehrere Anbieter arbeiten nach Cash.-Informationen noch immer an der Anpassung ihrer Konzepte an die neue (Blindpool-) Gesetzeslage.