Die Gesetzesinitiative enthielt für Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz eine Deckelung der Investitionssumme der Anleger. Demnach sollte die Anlagesumme pro Investment grundsätzlich auf lediglich 1.000 Euro begrenzt werden. Höhere Summen wären dann nur bei bestimmten persönlichen Voraussetzungen des Anlegers und entsprechenden Nachweisen oder Selbstauskünften möglich gewesen. Die absolute Höchstgrenze sollte bei 25.000 Euro pro Anleger liegen. Das hätte die Wirtschaftlichkeit vieler dieser Emissionen grundsätzlich in Frage gestellt.
Der Branchendienst „Kapital-markt intern“ (Kmi) hatte berichtet, dass laut Vorab-Information alle drei befassten Bundesrats-Ausschüsse (Finanzen, Umwelt, Wirtschaft) die Einbringung der Gesetzesinitiative in den Bundestag empfohlen hatten. Trotzdem haben die Länder dies nun in der Sitzung am Freitag überraschend abgelehnt. Der laut Kmi von betroffenen Anbietern befürchtete „kostenmäßige Todesstoß für Vermögensanlagen“ bleibt somit aus.
Derzeit ist das Marktsegment der Vermögensanlagen allerdings weiterhin durch das Blindpool-Verbot, das im August 2021 mit einer Übergangsfrist von maximal einem Jahr für die zuvor bereits gebilligten Emissionen in Kraft getreten ist, weitgehend lahmgelegt. So sind seit August letzten Jahres bisher insgesamt gerade einmal drei neue prospektpflichtige Vermögensanlagen mit überregionaler Bedeutung auf den Markt gekommen. Mehrere Anbieter arbeiten nach Cash.-Informationen noch immer an der Anpassung ihrer Konzepte an die neue (Blindpool-) Gesetzeslage.