Mit der Transparenzverordnung (TVO) geht Europa einen weiteren Schritt beim Zukunftsthema Nachhaltigkeit. Diese trat bereits am 10. März 2021 EU-weit in Kraft. Seither müssen nicht nur Produktgeber nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Auch Versicherungs- und Anlagevermittler haben entsprechende Informationspflichten.
Mit Blick auf die am 1. Januar 2023 in Kraft getretene jüngste Ergänzung der Transparenzverordnung sind die Pflichten für die Finanzberater erneut erweitert worden. Dies betrifft insbesondere die nun geltende zusätzliche Vorgabe, dass Berater im Rahmen ihres Online-Auftritts eine dezidierte Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung abgeben müssen.
„Auch wenn die Vorgaben aus Brüssel inzwischen eine realitätsfremde Granularität aufweisen – es wird nun sogar der Wortlaut für Zwischenüberschriften auf Internetseiten gesetzlich vorgeschrieben – so müssen diese nun eben umgesetzt werden. Dem ursprünglichen und lobenswerten Ziel, mehr Kapital in nachhaltige Geldanlagen zu leiten, nutzen diese gesetzgeberischen Vorgaben jedoch nicht“, kritisiert Votum-Vorstand Martin Klein.
Die Hinweise und Formulierungsvorschläge können auf den Websites von Votum und AfW heruntergeladen werden.