Provisionsdeckel: „Markteintrittsbarriere für neue Vermittler“

Dass im Zuge der Überprüfung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) ein Provisionsdeckel von 2,5 Prozent bei Abschlussprovisionen diskutiert wird, ist aberwitzig und für die Stärkung einer qualifizierten Beratung absolut kontraproduktiv und schädlich. Gastbeitrag von Michael H. Heinz, Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (BVK)

Michael H. Heinz: „Bestenfalls eine homöopathische Renditewirkung“

Der BVK hat eine Umfrage zu den Auswirkungen des LVRG zusammen mit dem Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) durchgeführt, die zu dem Schluss gekommen ist, dass in Folge des LVRG die Vergütungen in der Versicherungsvermittlung 2017 – wie vom Gesetzgeber gewünscht – schon deutlich abgesenkt wurden: Die in Deutschland tätigen Lebensversicherer reduzierten ihre Abschlussprovisionssätze je nach Vertriebsweg um 1,5 bis 7 Promillepunkte. Der durchschnittliche Abschlussprovisionssatz liegt jetzt bei lediglich 2,68 Prozent der Beitragssumme, was der angedachten Zielmarke eines Provisionsdeckels ziemlich nahe kommt und ihn völlig obsolet macht.

Der BVK fordert daher im Hinblick auf die LVRG-Evaluierung eine Kompensation für die entgangenen Einnahmen. Eine angemessene Vergütung für die Vermittler muss in Zukunft sichergestellt sein, um die hohe Beratungsqualität für die Kunden zu gewährleisten. Denn Beratung soll und muss auf hohem fachlichen Niveau erfolgen und hat deshalb ihren Preis.

„Beschwerdequote kaum darstellbar“

Ein Provisionsdeckel wäre zudem ineffektiv, weil er bestenfalls nur eine homöopathische Renditewirkung hätte, und zwar nur für zukünftige Verträge. Für die älteren Verträge wäre er gänzlich wirkungslos. Eine gesetzliche Begrenzung der Provisionen von Vermittlern wäre zudem ein tiefgreifender ordnungspolitischer Eingriff.

Dies wäre umso unverständlicher, da die Beschwerden über Vermittler beim Versicherungsombudsmann seit Jahren sinken. Sie fielen laut dem Tätigkeitsbericht des Versicherungsombudsmann in 2018 auf insgesamt nur 283 (2017: 297). Setzt man diese Zahl ins Verhältnis zu den rund 400 Millionen vermittelten Versicherungsverträgen, ist eine Beschwerdequote über Versicherungsvermittler statistisch gesehen selbst im Promillebereich kaum darstellbar.

Seite zwei: Verzerrter Wettbewerb

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