Da beide Ehepartner die Gemeinschaftsräume wie Küche und Bad und deren Einrichtung nutzen können, braucht nicht auf einmal jeder eine eigene Kaffee- oder Waschmaschine. Es ist nur wichtig, dass nicht einer für den anderen regelmäßig Wäsche wäscht oder Kaffee kocht. Hier kommt es hauptsächlich darauf an, wie der Alltag organisiert ist.
Zur Aufteilung des Hausrats kommt es in der Regel erst, wenn ein Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Wie diese Aufteilung aussieht, regelt Paragraf 1361a BGB. Eine gütliche Einigung ist empfehlenswert. Nimmt nämlich ein Familiengericht die Aufteilung vor, entstehen zusätzliche Kosten. Wichtig: Die Eigentumsfragen kommen erst im Rahmen der Scheidung auf den Tisch. Während der Trennung geht es nur darum, wer welche Haushaltsgegenstände nutzen darf.
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