Treuhänderin bei Thomas-Lloyd-Fonds zum Schadensersatz verurteilt

Hammer, Waage der Gerechtigkeit und altes Buch
Bildagentur PantherMedia / yeti88
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Symbolbild).

Das Landgericht Osnabrück hat der Anlegerin eines Fonds des Asset Managers Thomas-Lloyd Schadensersatz zugesprochen. Das Unternehmen hat "großes Unverständnis". Es will das Urteil nicht hinnehmen und Rechtsmittel einlegen.

Eine Anlegerin des von Thomas-Lloyd aufgelegten Fonds Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI Vario) erhält nach Mitteilung Kanzlei AKH-H ihr bisher eingezahltes Geld zurück und muss künftig keine Raten im sogenannten Ratensparmodell mehr zahlen.

Dies habe das Landgericht Osnabrück in einem von ihr vertretenen Fall entschieden, teilt die Kanzlei mit (Az. 7 0 755/24). Das Urteil Urteil vom 24. Juli 2024 (also vorgestern) ist noch nicht rechtskräftig. Die Anlegerin hatte sich laut AKH-H im Oktober 2013 nach einem Vermittlungsgespräch an dem geschlossenen Infrastrukturfonds in Höhe von 21.000 Euro zuzüglich Agio beteiligt.


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Der Beitritt erfolgte den Angaben zufolge mittelbar über die Treuhänderin – eine GmbH – und sah neben einer Einmalzahlung in Höhe von 4.515 Euro monatliche Raten von je 75,25 Euro vor. Die erhoffte Rendite blieb jedoch aus und die Anlegerin fühlte sich nicht ausreichend über die Risiken und Nachteile der Beteiligung aufgeklärt, so die Kanzlei AKH-H.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand demnach die Frage, ob die Treuhänderin ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nachgekommen ist. Die Klägerin nahm die Treuhänderin auf Schadensersatz aus Beraterhaftung in Anspruch. Sie machte geltend, nicht ordnungsgemäß über die hohen Risiken und die mangelnde Eignung der Anlage zur Altersvorsorge aufgeklärt worden zu sein. Insbesondere sei sie nicht auf die eingeschränkte Veräußerbarkeit der Anlage hingewiesen worden. Zudem sei die Beteiligung aufgrund der hohen Weichkosten von Anfang an mit erheblichen Verlusten behaftet gewesen.

Treuhänderin muss sich Fehler zurechnen lassen

Das Landgericht Osnabrück hat der Klägerin nach Angaben der AKH-H weitgehend Recht gegeben und festgestellt, dass die Beklagte ihre vorvertraglichen Aufklärungspflichten verletzt hat und die Anlegerin nicht vollständig und richtig über Fungibilität, Interessenkonflikte und Weichkosten der Anlage aufgeklärt worden ist. Die Treuhänderin müsse sich die im Zusammenhang mit der Zeichnung der Klägerin begangenen Pflichtverletzungen zurechnen lassen.

Das Gericht verurteilte die Treuhänderin den Angaben zufolge zur Zahlung von 14.673,75 Euro nebst Zinsen sowie zur Freistellung von weiteren Verbindlichkeiten in Höhe von 7.901,25 Euro, jeweils Zug um Zug gegen Abtretung der Beteiligung.

Thomas-Lloyd will „in jedem Fall Rechtsmittel einlegen“

„Das Urteil selbst ist uns erst gestern zur Kenntnis gelangt. Wir sind aktuell gemeinsam mit unseren Rechtsberatern dabei, das Urteil zu analysieren“, antwortet Matthias Klein, Managing Director
Corporate and External Affairs & CEO Europe bei Thomas-Lloyd auf die Bitte von Cash. um eine Stellungnahme. „Schon jetzt kann ich aber sagen, dass dieses Urteil bei uns großes Unverständnis ausgelöst hat und nicht unwidersprochen bleiben darf. Wir werden in jedem Fall Rechtsmittel einlegen“, so Klein weiter.

Für die kommende Woche bereite das Unternehmen mit seinen Rechtsberatern gerade eine ausführliche Stellungnahme vor.

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