Trotz Corona: In zwei Wochen geht das Taping los

Ähnliche Erleichterungen für den freien Vertrieb, die aus dem Wirtschaftsministerium oder von den zuständigen Gewerbeämtern bzw. IHKs kommen müssten, sind bislang nicht bekannt und wohl auch nicht zu erwarten. So hat der Branchendienst „kapital-markt intern“ (kmi) einem eigenen Bericht zufolge beim Bundeswirtschaftsministerium nachgefragt. Demnach sind zumindest keine bundeseinheitlichen Erleichterungen geplant und ob einzelne der lokalen Behörden reagieren oder ein Auge zudrücken, ist offen.

Ohne eine offizielle Ausnahmeregelung ist zudem schon aus Haftungsgründen davon abzuraten, auf das Taping zu verzichten. So könnte es dem Finanzdienstleister durchaus zum Verhängnis werden, wenn er später in einem eventuellen Haftungsfall keine entsprechenden Aufzeichnungen vorweisen kann. Selbst die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung könnte dann herumzicken. Das bestätigte auch Rechtsanwalt Dr. Martin Andreas Duncker aus der Kanzlei Schlatter gegenüber kmi.

Nun ist die Ungleichbehandlung des freien Vertriebs gegenüber den Banken ohne Zweifel eine ziemliche Zumutung, zumal die selbstständigen Finanzdienstleister wesentlich unmittelbarer von den Corona-Umsatzeinbrüchen betroffen sind als die Bankangestellten und -manager. Doch lamentieren nützt nichts und die meisten 34f-Vermittler werden sich mittlerweile entsprechend vorbereitet haben.

Es geht nicht nur um das Taping

So stehen „MiFID-Rekorder“ zur Verfügung, Pools und Plattformen bieten den angeschlossenen Vermittlern entsprechende Lösungen an und auch die Verbände sowie teilweise die Anbieter unterstützen ihre Mitglieder bzw. Vertriebspartner. Wer darüber noch nicht verfügt, muss sich ranhalten, doch die technische Seite des Tapings dürfte mittlerweile das kleinere Problem sein.

Die größere Herausforderung ist vielfach sicherlich die praktische, organisatorische Umsetzung der neuen Vorschriften, gerade in Hinblick auf Mobil-Telefonate, die Abgrenzung zu nicht-aufzeichnungspflichtigen Gesprächen wie zum Beispiel reine Terminabsprachen oder Versicherungsberatung und die Akzeptanz auf Kundenseite.

Doch bei der neuen FinVermV geht es nicht nur um das Taping, sondern unter anderem auch um neue Dokumentationspflichten und eine „Geeignetheitserklärung“, die das bisherige Beratungsprotokoll ersetzt. Ob diesem Thema angesichts der Fokussierung vieler Vermittler auf das Taping und der generellen Corona-Turbulenzen bislang immer die notwendige Aufmerksamkeit gewidmet wurde, darf bezweifelt werden.

Seite 3: Größere Herausforderung als Taping?

Lesen Sie hier, wie es weitergeht.

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