Trotz Corona: In zwei Wochen geht das Taping los

Die Geeignetheitsprüfung, bei der bestimmte Ausprägungen des Produkts („Zielmarkt“) mit den Zielen und Eigenschaften des Kunden in Einklang gebracht werden müssen, ähnelt zwar dem bisherigen Verfahren. Sie ist im Detail aber durchaus anspruchsvoll – auch in Hinblick auf die Konsequenzen, wenn es bei einem der Kriterien „hakt“. Nicht wenige Fachleute sehen darin die größere Herausforderung als das Taping.

Die meisten Vermittler werden die korrekte Umsetzung der neuen Vorschriften nicht ohne externe Unterstützung bewältigen können, zumal die neue FinVermV vielfach direkt auf die delegierte Verordnung (EU) 2017/565 verweist. Dabei handelt es sich nicht um die MiFID II selbst, sondern um eine Durchführungsverordnung dazu.

So dürften sich bislang die wenigsten Vermittler selbst einen Eindruck der neuen Vorschriften verschafft haben. Dies ist aber durchaus anzuraten, zumal alle EU-Vorschriften kostenlos und ohne Anmeldung online verfügbar sind. Die EU-Verordnung ist unter diesem Link in verschiedenen Sprachen verfügbar, darunter natürlich auf deutsch. Relevant sind darin vor allem die Artikel 46ff.

Vorschriften größtenteils durchaus verständlich

Auch wenn Umfang und Diktion nicht wenige Vermittler abschrecken werden und die EU-Verordnung wiederum vielfach Bezug auf die MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU) selbst nimmt, sind die Vorschriften mit etwas Mühe auch ohne juristischen Sachverstand größtenteils durchaus verständlich, jedenfalls in ihren Kernaussagen.

Keine Frage: Das alles ist äußerst lästig, zumal zusätzlich zu den Corona-Herausforderungen. Doch die 34f-Finanzdienstleister müssen sich damit auseinandersetzen. Schließlich handelt es sich bei den Vorschriften – schon ab übernächsten Samstag – um ihre künftige Berufs- und Arbeitsgrundlage. Und die sollte man vielleicht zumindest mal gesehen haben.

Stefan Löwer ist Geschäftsführer der G.U.B. Analyse Finanzresearch GmbH und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Die G.U.B. ist Deutschlands ältestes Analysehaus für Sachwertanlagen und gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Florian Sonntag

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