Türkischer Immobilienmarkt offen

Mit einem Änderungsgesetz wurde das Recht von Ausländern, in der Türkei Immobilien zu erwerben, neu geregelt. Die Neuregelung ist rückwirkend zum 26.07.2005 in Kraft getreten, berichtet das Deutsche Generalkonsulat Izmir.

Noch im März 2005 hatte das türkische Verfassungsgericht den Verkauf von Immobilien an Ausländer für verfassungswidrig erklärt und damit Investoren und ausländische Häuslebauer geschockt.

Nach der neuen Regelung gemäß Änderungsgesetz Nr. 5444 dürfen deutsche Personen in der Türkei nun bis zu 2,5 Hektar Grundeigentum und Nutzungsrechte ausschließlich zu Wohn- und gewerblichen Zwecken erwerben.

Der Ministerrat legt jedoch für jede Provinz eine prozentuale Gesamtquote fest, bis zu der Ausländer innerhalb der Provinz Land erwerben dürfen. Die Quote darf 0,5 Prozent der Provinzfläche nicht übersteigen.

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