Die Emittentin der im Oktober 2016 aufgelegten Vermögensanlage „te Solar Sprint IV“ warnt vor der Gefahr eines vollständigen Forderungsausfalls eines ausgereichten Nachrangrangdarlehens. Den Anlegern droht dann wohl der Totalverlust ihres Investments.
Das geht aus einer Pflichtmitteilung der Emittentin te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG hervor. Demnach hat sie den Nettoemissionserlös aus der Vermögensanlage vollständig über ein Nachrangdarlehen in die RexXSPI GmbH (vormals MEP Solar Miet & Service III GmbH) investiert.
Über das Vermögen der RexXSPI GmbH wurde am 4. Februar 2020 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen. Die MEP Solar Miet & Service III GmbH wurde als Tochtergesellschaft der MEP Werke GmbH gegründet, die der Mitteilung zufolge inzwischen als Encopia GmbH, München, firmiert.
Photovoltaikanlagen auf Privathäusern
Die RexXSPI GmbH hatte in zahlreiche Photovoltaikanlagen auf Privathäusern investiert. Diese sind Teil der Summe von rund 8.500 Photovoltaik-Anlagen, die von Privathaushalten im Mietmodell erworben wurden, bis die MEP-Gruppe 2018 ihr Geschäftsmodell änderte und keine Mietmodelle mehr anbot.
„Es besteht die Gefahr, dass es durch die Insolvenz der RexXSPI GmbH bei der Emittentin zu einem vollständigen Forderungsausfall hinsichtlich der noch bestehenden Zins- und Rückzahlungsansprüche aus dem gewährten Nachrangdarlehen kommt“, heißt es in der Mitteilung.
Ein solcher Forderungsausfall hätte negative Auswirkungen auf die Liquidität der Emittentin und sei daher geeignet, die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Anlegern auf Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage erheblich zu beeinträchtigen.
„Auch im größeren Volumen Bankdarlehen“
Die Emittentin te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG werde die Forderungen gegen die RexXSPI GmbH dem Insolvenzverwalter melden. Die Geschäftsführung der Emittentin könne zu möglichen Erfolgsaussichten derzeit keine Aussagen treffen, da ihr zur wirtschaftlichen Situation der RexXPI GmbH trotz entsprechender Auskunftsbegehren keine Informationen vorliegen.
„Bekannt ist, dass zur Finanzierung der Photovoltaik-Anlagen der MEP Solar Miet & Service III GmbH auch im größeren Volumen Bankdarlehen gewährt wurden“, so die Mitteilung. Diese dürften aus der Insolvenzmasse in der Regel vorrangig gegenüber dem Nachrangdarlehen der Emittentin zu bedienen sein.
Die Anleger haben zudem ihrerseits ebenfalls über Nachrangdarlehen (an die Emittentin) investiert. Selbst wenn noch Geld aus der Insolvenzmasse an die Emittentin fließen sollte, werden die Anleger also erst nachrangig gegenüber etwaigen anderen Gläubigern der Emittentin bedient. Die Emission der Vermögensanlagen erfolgte nach Informationen von Cash.Online seinerzeit über die Vertriebsgesellschaft UDI aus Nürnberg.
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