Überbrückungshilfe erhalten – so geht’s

Foto: Shutterstock
Kleine und mittlere Unternehmen benötigen dringend Überbrückungshilfen.

Kleine und mittlere Unternehmen sollen Überbrückungshilfen bekommen. Sie sollen bis zu 75 Prozent ihrer Einbußen als Ausgleich erhalten, wenn sie aufgrund der gestern beschlossenen Corona-Maßnahmen ab Montag für die nächsten vier Wochen schließen müssen. Wo und wie man diese Überbrückungshilfe beantragen kann.

Kleine und mittlere Unternehmen sollen Überbrückungshilfen bekommen. Sie sollen bis zu 75 Prozent ihrer Einbußen als Ausgleich erhalten, wenn sie aufgrund der gestern beschlossenen Corona-Maßnahmen ab Montag für die nächsten vier Wochen schließen müssen. Wo und wie man diese Überbrückungshilfe beantragen kann.

Wer hat Anspruch?

Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen im November betroffen sind, können nach Auskunft von Experten der Arag Versicherung die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes in Anspruch nehmen.

Wie hoch ist die Überbrückungshilfe?

Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern werden bis zu 75 Prozent der Umsatzeinbußen ersetzt, größeren Unternehmen bis zu 70 Prozent. Als Grundlage für die Berechnung dienen dabei die Umsätze aus November 2019.

Wo kann sie beantragt werden?

Überbrückungshilfe beantragen kann nach Auskunft der Arag immer nur ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt. Dieser so genannten „prüfende Dritte“ kann sich auf einer Antragsplattform des Bundes registrieren und dort den Antrag online stellen.

Wer zahlt die Überbrückungshilfe aus?

Der Online-Antrag wird über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder übermittelt. So wird der Antrag in dem Bundesland gestellt, in dem das Unternehmen ertragssteuerlich registriert ist. Wo das Unternehmen seinen Sitz hat, ist dabei unerheblich. Auch die Auszahlung der Überbrückungshilfe erfolgt über die Bewilligungsstellen im jeweiligen Bundesland. (dr)

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments