Die wegen der Niedrigzinsen eingeführten steuerlichen Entlastungen für Lebensversicherer werden um ein Jahr verlängert. Ohne die Verlängerung hätten vermutlich große Teile der freien Rückstellung auf Beitragsrückerstattungen aufgelöst und versteuert werden müssen.
Die Übergangsregelung um den steuerlichen Höchstbetrag von Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen (RfB) gilt angesichts der andauernd niedrigen Zinsen nun bis zum Veranlagungszeitraum 2018, wie aus einem aktuellen Gesetzesbeschluss hervorgeht.
Rückstellung für Beitragsrückerstattung als Sicherheitspuffer
Ohne diese Verlängerung hätten vermutlich große Teile der freien Rückstellung auf Beitragsrückerstattungen aufgelöst und versteuert werden müssen zum Nachteil der Kunden, hieß es am Freitag in Berlin. Ziel der Regelung sei es, dieses Finanzpolster, das den Kunden zustehe, nicht noch zu belasten.
Wegen der Niedrigzinsphase haben Versicherer Probleme, die den Kunden zugesicherten Erträge zu erwirtschaften. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung gilt als Sicherheitspuffer, damit auch bei schwankenden Ergebnissen eine konstante Überschussbeteiligung möglich ist. (dpa-AFX)
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