Die Deutsche Kreditwirtschaft appelliert gemeinsam mit dem deutschen Fondsverband BVI und dem Deutschen Derivate Verband (DDV) an die EU-Kommission, die sogenannte PRIIPs-Verordnung nachzubessern und noch in 2018 einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Gemäß EU-Verordnung soll die Überprüfung bis Ende 2018 durchgeführt werden. Die Verbände wollen mit ihrem Appell sicherstellen, dass Nachbesserungen an den Produktinformationsblättern für verpackte Retail- und Investmentprodukte (PRIIPs) noch vor den Wahlen auf europäischer Ebene in Angriff genommen werden und vor 2020 in Kraft treten könnten.
Etliche Inhalte der Informationsblättter problematisch
Seit Jahresbeginn müssen die Hersteller von verpackten Anlageprodukten nach der PRIIPs-Verordnung neue Basisinformationsblätter auflegen. Die gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung der ausgewiesenen Performance-Szenarien und Kosten führen zum Teil zu abwegigen Ergebnissen. Mitte der Woche hat auch das Marktwächterteam der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg anhand von Praxisbeispielen bei Zertifikaten aufgezeigt, dass etliche Inhalte der neuen Informationsblätter aus Verbrauchersicht höchst problematisch sind und den europäischen Gesetzgeber aufgefordert, die Mängel abzustellen. In diese Richtung hatte sich zuvor bereits die Bundesregierung bei der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage geäußert und ebenfalls Korrekturen durch die EU angemahnt.
Angesichts des Ausmaßes der Probleme halten die Verbände eine etwaige Verzögerung für nicht akzeptabel. Hinzu kommt, dass Ende 2019 eine Übergangsfrist für Fonds ausläuft. Für Fonds müssten dann zwei verschiedene Produktinformationsblätter mit zum Teil widersprüchlichen Aussagen erstellt werden. Auch dies erfordert zwingend ein kurzfristiges Handeln der EU.
„Zwei Dokumente mit inskonsistenten Angaben zu einem Fonds“
Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI, zur geplanten Verschiebung der PRIIPs-Überprüfung: „Die EU-Kommission darf die für Ende 2018 vorgesehene Überprüfung der PRIIPs-Vorschriften nicht weiter verschieben. Angesichts der gravierenden Mängel, insbesondere bei den Angaben zu Kosten und Wertentwicklung, sowie der EU-Wahlen im Mai 2019 muss der Überarbeitungsprozess so früh wie möglich beginnen. Ohne Maßnahmen des Gesetzgebers müssten Publikumsfonds ab 1. Januar 2020 die mangelhaften PRIIPs-KIDs zusätzlich zu den wesentlichen Anlegerinformationen anbieten. Es wäre unverantwortlich gegenüber den Verbrauchern und Anlageberatern, zwei Dokumente mit inkonsistenten Angaben zu einem Fonds vorzuschreiben.“ (fm)
Foto: BVI