„Mit dem am 17. November vom Bundestag beschlossenen Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde leider eine Chance vertan, die ambitionierten Ziele der Bundesregierung zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu unterstützen“, schreibt die Commerzbank-Tochter und weiter:
„Das Gesetz enthält leider nicht die im Regierungsentwurf vorgesehene Möglichkeit für offene Immobilienfonds, Freiflächenanlagen erwerben dürfen, um darauf Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Energien, also Wind- und Solarparks, errichten zu können. Diese Regelungen sollen auf das Jahressteuergesetz 2024 verschoben werden.
Wir sind enttäuscht, dass die Chance, die sich aus dieser Erweiterung des Investmentrechts für die Forcierung der Energiewende ergeben hätte, mit dem Gesetz nicht genutzt wurde. So hätten die deutschen offenen Immobilienfonds bei einem derzeit verwalteten Vermögen von rund 130 Milliarden Euro rein rechnerisch mehr als 19 Milliarden Euro in Wind- und Solarparks sowie anderer Erneuerbare-Energien-Anlagen investieren können.
Um die Klimaziele des European Green Deals zu erreichen, sind erhebliche Investitionen notwendig, und dies vor allem unverzüglich. Gerade privates Kapital hat den Vorteil, dass es nicht auf staatliche Unterstützung oder Kredite angewiesen ist. Hier liegt großes Potenzial, das bislang nur durch spezialisierte Sachwertefonds wie den Klimavest genutzt wird. Offene Immobilienfonds als weit verbreitetes Anlageprodukt würden einen kraftvollen Hebel bieten, um noch mehr Kapital für die Energiewende zu mobilisieren.
Positiv nehmen wir wahr, dass alle politischen Akteure die Relevanz des Themas und Wichtigkeit einer baldigen gesetzlichen Regulierung erkannt haben.“