Umbrellafonds: Allokation undurchsichtig

International vertriebene Umbrellafonds unterscheiden sich stark hinsichtlich der Transparenz ihrer Unterfonds. Das hat das ?Information Rating? des Analysehauses Fonds Advice, Köln, herausgefunden.

Insgesamt wurden 30 Umbrellafonds aus den Ländern Luxemburg, Irland, Großbritannien, Belgien, Dänemark und Liechtenstein daraufhin untersucht, wie transparent sie in ihre 1.052 Unterfonds investieren. Verteilt wurden Noten von Eins bis Vier. Zudem gibt es die Bewertung ?kein Rating?, wenn ein untersuchter Fonds kein einziges der Mindestkriterien vorweist. Die Analyse ist anhand verfügbarer Informationen aus Fondsdokumenten wie Verkaufsprospekten, Satzungen, Reglements, Jahres- und Halbjahresberichten, Factsheets sowie Internetseiten der Fondsgesellschaften erfolgt.

Die von den Researchern definierten Mindestanforderungen an Transparenz erfüllen lediglich 30 Prozent der bewerteten Anbieter bei allen Unterfonds. 20 Prozent weisen zumindest bei einigen ihrer Unterfonds eine ausreichende Transparenz auf, während über die Hälfte diesem Anspruch überhaupt nicht gerecht wird. Eine wirklich durchsichtige Allokation über sämtliche Unterfonds hinweg hat Fonds Advice lediglich bei zehn Prozent der untersuchten Umbrellafonds festgestellt. Dabei handelt es sich um die Produkte „DWS Invest Sicav“ aus Luxemburg, „Threadneedle Funds ICVC“ aus Großbritannien und „Jyske Invest International“ aus Dänemark. Es waren die einzigen drei untersuchten Fonds, die mit dem ?Information Rating 2-“ bewertet wurden, alle anderen schnitten schlechter ab.

Als Hauptursache für die durchwachsenen Bewertungen nennt das Analysehaus den Verzicht vieler Anbieter, diverse Informationen in den Jahresberichten zu nennen. Die Gesellschaften beschränkten sich nur auf das unbedingt Notwendige. Auch fehlende Übersetzungen in andere Sprachen werden bemängelt.

Umbrellafonds haben ihren Ursprung in Großbritannien und sind ähnlich wie die in Deutschland verbreiteten Dachfonds konzipiert. Allerdings mit dem Unterschied, dass der Anleger die Auswahl der entsprechenden Unter- beziehungsweise Zielfonds selber vornimmt, also maßgeblich Einfluss auf das aktive Management nehmen kann. In Deutschland darf dieser Fondstyp nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAAG) nicht aufgelegt werden. (hb)

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments