Das neue Beratungsprotokoll für den Finanzvertrieb kommt bei den Privatanlegern offenbar gut an. Über drei Viertel halten die Vorschrift, die seit Jahresbeginn Pflicht für Beratungsgespräche geworden ist, für sinnvoll. 13 Prozent stehen der neuen Regelung ablehnend gegenüber.
Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage von 1.131 Privatanlegern, die TNS Infratest im Auftrag der DZ Bank Anfang Februar durchgeführt hat.
Des Weiteren erklärte der Umfrage zufolge jeder Dritte, sich mit dem Thema Beratungsdokumentation sehr gut auszukennen. 45 Prozent sagten, sie hätten schon davon gehört, würden jedoch keine Details kennen. Immerhin ist an knapp 25 Prozent der Privatanleger das Thema vorbei gegangen. Sie gaben an, davon noch nicht gehört zu haben.
Elf Prozent der Befragten haben bereits Erfahrungen mit Gesprächen, in denen das Protokoll eingesetzt wird, heißt es in der Mitteilung. Über 75 Prozent zeigten sich mit dem Beratungsgespräch inklusive Protokoll zufrieden.
Der Großteil der Anleger ist der Umfrage zufolge mit der Protokollierung zufrieden. Damit steht das Ergebnis im Widerspruch zu einer Studie der Unternehmensberatung Steria Mummert. Deren Marktbeobachtungen hatten Anfang Februar ergeben, dass die Protokollierung noch nicht wirklich klappt. Es müsse nachgebessert werden, lautete das Fazit der damaligen Untersuchung. Auch die Verbraucherzentrale NRW kritisierte zum gleichen Zeitpunkt, dass die Protokolle sehr große Defizite haben und zweifelte die Verbraucherfreundlichkeit an. Sie hatte in einer Stichprobe Musterprotokolle und Protokollvorlagen von 14 Privat- und Genossenschaftsbanken sowie Sparkassen untersucht.
Immerhin steht dabei für die meisten Anleger die Funktion der Absicherung im Vordergrund, so das Umfrageergebnis der DZ Bank. Aber auch die Aspekte rechtliche Grundlage und höhere Transparenz werden genannt. Die Erwartung, dass durch ein Beratungsprotokoll auch die Qualität der Beratung beeinflusst würde, erfüllt sich nur bei 46 Prozent der Anleger-Gruppe, die bereits ein Gespräch mit Protokoll geführt hat.
Ihren Handlungsspielraum sehen knapp 90 Prozent der Anleger nicht beeinflusst. Kritisch sieht jedoch jeder dritte Befragte den Umstand, aufgrund des Beratungsprotokolls zu viele persönliche Informationen offen legen zu müssen. Zwei Drittel halten die Menge an Informationen für angemessen. (ks)
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