Umfrage: Große Wissensdefizite bei der Absicherung im Falle einer Erwerbsunfähigkeit

Bildagentur PantherMedia / AndreyPopov
Die Unwissenheit beim Thema Erwerbsunfähigkeit ist groß

Beim Thema Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sind die Wissensdefizite groß. Wie groß, zeigt nun eine aktuelle Studie der Hannoverschen Leben. Für den Vertrieb dürften die Ergebnisse ein Grund mehr sein, aktiv mit Missverständnissen und Irrtümern aufzuräumen.

So kann nur ein gutes Fünftel (22 Prozent) der Befragten die Frage nach der ungefähren Höhe der vollen staatlichen Erwerbsminderungsrente richtig beantworten. Fast drei Viertel (74 Prozent) der Studienteilnehmer wissen nicht, dass Berufsanfänger im Falle einer Erwerbsunfähigkeit in der Regel überhaupt nicht abgesichert sind, sondern im Zweifel zu Grundsicherungsempfängern werden.

Zehn Prozent von ihnen sind allerdings noch pessimistischer und entscheiden sich für die Antwortoption „nichts“. Dieses fehlende Risikobewusstsein spiegelt auch die mit elf Prozent geringe Anzahl der Befragten wider, die mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt haben. 

42 Prozent der Befragten haben überhaupt keine Idee, wie hoch die Leistungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (EM)-Rente sind, 17 Prozent tippen auf 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Lediglich ein gutes Fünftel (22 Prozent) liegen mit „ungefähr 900“ Euro richtig. Sieben Prozent sind ganz pessimistisch und entscheiden sich für die Antwortoption „nichts“.

Unwissen bei Leistungen für Berufsstarter, Azubis und Studenten

Auf die Frage, was Berufsanfänger, Studenten oder Azubis im Fall der Fälle erhalten, gaben ein Drittel (30 Prozent) der Befragten an, überhaupt nicht zu wissen, ob und wenn, in welcher Höhe Leistungsansprüche bestünden. 26 Prozent der Befragten wählten treffend das „Bürgergeld“ (früher Hartz IV), zehn Prozent zeigten sich mit der Antwortoption „nichts“ noch pessimistischer.

Sieben Prozent sind der Auffassung, dass sie 60 Prozent des Nettoeinkommens, das der Ausbildung entsprechend erzielt worden wäre, erhielten. Immerhin vier Prozent hoffen auf die Höhe einer „Eckrente“. Damit wird eine Standardrente bezeichnet, die ein Rentenversicherter erhält, wenn er 45 Jahre lang Beiträge für ein Durchschnittsentgelt geleistet hätte. 

Ein Blick in die Realität 

Die staatlichen Leistungen bei einer Erwerbsminderung lagen 2021 bei durchschnittlich 917 Euro. Wenn der Betroffene weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann, wurden rund 972 Euro ausgezahlt. Um diese Leistung überhaupt zu erhalten, muss der Betroffene in der Regel vor Erwerbsminderungs-Eintritt wenigstens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein und davon mindestens für drei Jahre Pflichtversicherungsbeiträge entrichtet haben. Deswegen haben Azubis, Studenten und Berufseinsteiger regelmäßig noch gar keine Rentenansprüche.

Frauen häufiger ohne private BU-Absicherung

Das geringe Wissen über die EM-Absicherung korrespondiert mit dem Absicherungsverhalten der Deutschen. Nur rund elf Prozent der Befragten besitzen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei sorgen auf diesem niedrigen Niveau ein Drittel mehr Männer (zwölf Prozent) als Frauen (neun Prozent) mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vor.

Verheiratete und diejenigen, die mit einem Partner oder einer Partnerin zusammenleben, sichern sich verhältnismäßig öfter ab (13 Prozent und 14 Prozent). Relativ hoch ist der BU-Besitz bei Umfrageteilnehmern mit einem höheren Haushaltsnettoeinkommen: Gut ein Fünftel (21 Prozent) aller Haushalte mit einem Haushaltsnettoeinkommen von mehr als 4.500 Euro haben vorgesorgt. Keine signifikanten Unterschiede bestehen übrigens zwischen Ost- und Westdeutschen und bei Bürgern mit Migrationshintergrund.

BU-Absicherung – eine Frage des Geldes

Wenig überraschend ist, dass diejenigen, die im Besitz einer privaten Absicherung gegen BU sind, sich auch besser auskennen, welche staatlichen Leistung sie bei Verlust ihrer Arbeitskraft erwarten. 28 Prozent schätzen die ungefähre Durchschnittshöhe der EM-Rente zutreffend ein, nur 21 Prozent derjenigen ohne BU liegen hier richtig. 34 Prozent der BU-Besitzer sind sich im Klaren, dass Berufsanfänger im schlimmsten Fall Bürgergeld beantragen müssen. Das trifft nur auf 25 Prozent der Befragten ohne eigene BU zu.

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