Die Befragung zeigt zudem, wie stark das Thema polarisiert: 31 Prozent sehen das Urteil als “sehr positiv”, während 27 Prozent es als “sehr negativ” einordnen. Ein Blick auf die Eigentumsverhältnisse fördert darüber hinaus Unterschiede zu Tage: Insgesamt 52 Prozent der Immobilieneigentümer begrüßt die Entscheidung. Bei den Nichteigentümern sind es nur 36 Prozent, 46 Prozent von ihnen bewerten das Urteil negativ.
Civey und Homeday haben auch gefragt, ob sich die Deutschen nun — nachdem der Berliner Mietendeckel gekippt wurde — vom Bund einen Gesetzesrahmen wünschen, der die Möglichkeit gibt, regionale Mietendeckel zu erlassen. Dies beantwortete eine Mehrheit der Deutschen (61 Prozent) zustimmend, sie würden eine solche Regelung begrüßen.
Unter den Nicht-Immobilienbesitzern ist dies noch populärer: 69 Prozent von ihnen gaben an, diesen Wunsch zu haben. Aber selbst die Immobilieneigentümer wünschen sich noch zu 51 Prozent eine solche Regelung — während 39 Prozent “eher nein” oder “auf keinen Fall” angaben.
“Das Verfassungsgerichtsurteil bringt Rechtssicherheit. Das ist gut. Dass eine deutliche Mehrheit der Deutschen und sogar 51 Prozent der Eigentümer eine Bundesregelung zum Mietendeckel wünschen, zeigt die große Bedeutung, die das Thema bezahlbarer Wohnraum hat”, kommentiert Steffen Wicker, Gründer und CEO von Homeday. “Obwohl der Mietendeckel in Berlin gekippt ist, ist er nicht vom Tisch und wird meiner Einschätzung nach ein zentrales Thema im Bundestagswahlkampf sein. Als Gesellschaft brauchen wir kluge Lösungen, um mehr bezahlbaren Wohnraum vor allem in Städten zu schaffen.”
Zur Umfrage: Das Meinungsforschungsunternehmen Civey hat im Auftrag von Homeday 3.655 bzw. 4596 Personen zwischen dem 16. und dem 17. April 2021 befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die deutsche Gesamtbevölkerung sowie für die Gruppen Immobilieneigentümer und Nicht-Immobilieneigentümer. Der statistische Fehler der Gesamtergebnisse liegt zwischen 2,5 und 3,9 Prozent.
Alle Daten und Grafiken dürfen von Drittparteien mit einem Verweis auf die Quelle “Homeday (www.homeday.de)/Civey“ zur Veröffentlichung genutzt werden.