Mit der Neuregelung der Provision wollte der Gesetzgeber mehr Wettbewerb in den Markt bringen und damit günstigere Preise für die Verbraucher erzielen. “Immobilienverkäufer verhandeln und vergleichen noch zu selten und akzeptieren damit unnötig hohe Gebühren. Viele Makler setzen nach wie vor die maximal zulässige Gebühr an”, sagt Steffen Wicker, Gründer und CEO des bundesweiten Maklerunternehmens Homeday. “Verkäufer können bei gleicher oder sogar besserer Leistung oft mehrere tausend Euro sparen.”
Die Befragung zeigt zudem, dass besonders die Altersgruppe ab 60 Jahren zu wenig nach Preis und Leistung vergleicht. Mehr als 61 Prozent der befragten Makler geben dies an. Zudem fehle vielen Verkäufern eine klare Vorstellung davon, was ein Makler alles leistet. 35 Prozent der Befragten sagen, dass die Kunden den Leistungsumfang von Maklern “eher nicht” kennen. Nur 2 Prozent nehmen an, die Kunden wüssten genau Bescheid. Dies ist aber die Voraussetzung, um gezielt und erfolgreich verhandeln zu können.
Welchen Einfluss dies haben kann, wird an einem Beispiel deutlich: Für eine Immobilie im Wert von 400.000 Euro fällt eine Maklerprovision in Höhe von 28.560 Euro an – bei einem ohne Verhandlung zumeist verwendeten Maximalsatz von 7,14 Prozent des Verkaufspreises. Hälftig aufgeteilt sind es für Käufer und Verkäufer dann jeweils 3,57 Prozent bzw. 14.280 Euro. Würde der Immobilienverkäufer aber mehrere Angebote gegenüberstellen, könnte er einen erheblich niedrigeren Preis für die gleiche Leistung erzielen. Bei einer günstigeren Provision, wie sie etwa Homeday bundesweit anbietet, sind es bei einem Immobilienwert von 400.000 Euro nur 1,95 Prozent bzw. 7.800 Euro für Käufer und Verkäufer. In diesem Fall haben beide Seiten jeweils eine Ersparnis von 6.480 Euro – ohne dabei auf Maklerleistung zu verzichten.
Hintergrund: Neuregelung der Maklerprovision
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt das von Bundestag und Bundesrat beschlossene „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser.” Das Gesetz regelt die Maklercourtage beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen im Rahmen des sogenannten Provisions-Splits. Dieser hat zur Folge, dass die Provision zwischen Käufer und Verkäufer im Verhältnis 50:50 aufgeteilt werden. Es ist also nicht mehr möglich, dass die Provision vollständig auf den Käufer übertragen wird. Umgekehrt ist wäre es jedoch noch erlaubt, also dass der Verkäufer einen größeren Teil oder sogar die komplette Provision übernimmt.
Zur Befragung
Die Online-Umfrage wurde von Homeday unter den über 200 Maklern des Unternehmens im April 2021 durchgeführt. Alle Daten und Grafiken dürfen von Drittparteien mit einem Verweis auf die Quelle “Homeday (www.homeday.de)“ zur Veröffentlichung genutzt werden.