Geht es nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission, so könnten Provisionen bald umsatzsteuerpflichtig werden. Dazu wurde ein Richtlinienentwurf vorgelegt. Davon betroffen wären alle Versicherungs- und Kapitalanlagevermittler ohne Abschlussvollmacht vom Kunden oder vom Produktgeber.
Status quo ist, dass Finanzdienstleister und Vermittler von der Umsatzsteuer befreit sind. Wird diese Umsatzsteuerrichtlinie geändert, so müsste diese dann auch in deutsches Recht umgesetzt werden – und das würde bedeuten, dass Provisionen mit 19 Prozent Umsatzsteuer belegt werden.
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW bezeichnet das Vorhaben in einer Mitteilung als „ruinöse Belastung“. Man lehne diese Regelung kategorisch ab, heißt es weiter. Für Unternehmen und Bürger sei es wichtig, dass der Vermittlungsprozess umsatzsteuerfrei bleibt. Es komme nicht darauf an, ob der Vermittler Abschlussvollmacht habe, sondern auf die Art der Leistung.
Des Weiteren müssen die anderen typischen Leistungen wie Inkasso und chadenregulierung der Versicherungsvertreter und -makler steuerfrei bleiben, fordert der AfW.
„Wir haben natürlich bereits die Mitglieder des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages über diesen verheerenden Entwurf in Kenntnis gesetzt und sie über die Auswirkungen auf die Vermittlerschaft informiert.“, so AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher. (ks)
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