Deutschland hat sich in Sachen Klimaschutz dazu verpflichtet, den CO2-Ausstoß drastisch zu senken. Davon profitieren seit dem 1. Januar 2022 alle Fahrzeughalter von private oder gewerblich genutzen Elektrofahrzeugen, indem sie ihre eingesparten CO2-Emissionen vermarkten können. Der Handel mit THG Quoten erfolgt über professionelle THG Vermittler.
Die Höhe der THG Prämie richtet sich nach Angebot und Nachfrage. „Für Privatpersonen ist es schwierig, den richtigen THG Vermittler auszusuchen, um die bestmögliche Prämie zu erhalten“, sagt Dirk Steingröver, Vorstand der Allianz Versicherungs-AG. “Wir helfen allen Nutzern eines rein elektrisch betriebenen Fahrzeugs bei dieser Transaktion und garantieren für dieses Jahr eine Erstattung von 350 Euro pro Fahrzeug.“
Auszahlung 350 Euro THG Prämie ohne Abzug von Nebenkosten
Ab sofort können nicht nur Allianz Kunden, sondern alle Interessierten die Erstattung der THG Prämie auf der Homepage der Allianz anmelden und sich 350 Euro für das aktuelle Jahr sichern, betont der Versicherer. Die Abwicklung erfolgt schnell und einfach in Kooperation mit dem ADAC. Nach der Registrierung mit den persönlichen Daten muss nur noch der Kfz-Schein hochgeladen werden.
Der THG Vermittler bündelt die THG Quoten und übernimmt komplett die Abwicklung. Die Auszahlung der THG Prämie für Privatfahrzeuge erfolgt in der Regel 14 Tage nach Zugang der Bescheinigung über die THG Prämie des Umweltbundesamtes auf das Bankkonto des Antragstellers. Gebühren für die Transaktion fallen nicht an. „Wir agieren im Sinne unserer Kunden und reichen deshalb die erzielte THG Prämie vollständig an unsere Kunden weiter“, sagt Steingröver.
Auch Halter von gewerblich genutzten Elektrofahrzeugen können das Angebot der Allianz zur Geltendmachung der THG Prämie nutzen. Nach aktueller Gesetzeslage kann eine THG Prämie auch in den Folgejahren erneut geltend gemacht werden. Die Höhe der Prämien in den Folgejahren stehen derzeit noch nicht fest, betont der Versicherer.
Hintergrund: Um die Klimaschutz-Ziele zu erreichen, sind die Mineralölkonzerne gesetzlich verpflichtet, die Treibhausgasemissionen (THG) zu reduzieren. Darür müssen sie eine bestimmte Quote an Biokraftstoffen auf dem Markt anbieten. Schaffen sie das nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang, müssen sie Ausgleichzahlungen leisten. Alternativ können die Konzerne die eingesparten CO2-Emissionen von rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen als Ausgleich zukaufen. Hybridfahrzeuge fallen aus der Rechnung heraus.