Die Finanzaufsicht BaFin hat Anton W. aus Kirchardt (bei Heilbronn) die unverzügliche Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.
Der Bescheid vom 4. April 2017, den die Behörde gestern auf ihrer Website – also am „BaFin-Pranger“ – unter Nennung des vollständigen Namens des Betroffenen veröffentlicht hat, richtet sich offenkundig gegen den Mann persönlich.
W. bietet der BaFin-Mitteilung zufolge unter der Bezeichnung „W&K Financial Service“ den Abschluss von „Privatdarlehensverträgen“ sowie unter dem Firmennamen „WPD Financial Service d.o.o“ den Kauf von Lebensversicherungsverträgen an.
Gelder zurückzuzahlen
Mit der Entgegenahme des verzinslichen Darlehenskapitals (Privatdarlehensverträge) und dem Versprechen, bestehende Forderungen aus Lebensversicherungsverträgen einzuziehen und zu einem späteren Zeitpunkt ratierlich verzinst an die Kapitalgeber auszuzahlen, betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
W. ist verpflichtet, das Angebot der „Privatdarlehens- und Lebensversicherungskaufverträge“ einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen, so die BaFin. Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. (sl)
Foto: Kai Hartmann Photography / BaFin