Unerlaubte Geschäfte: BaFin schlägt gleich mehrfach zu

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Die Finanzaufsicht BaFin hat erneut mehreren Unternehmen bestimmte Geschäfte wegen einer fehlenden Erlaubnis untersagt. Vier Fälle veröffentlichte die Behörde allein gestern und heute, darunter in einem Fall offenkundig Wiederholungstäter – und einmal mehr eine dreiste Lüge.

Die Finanzaufsicht BaFin hat erneut mehreren Unternehmen bestimmte Geschäfte wegen einer fehlenden Erlaubnis untersagt. Vier Fälle veröffentlichte die Behörde allein gestern und heute, darunter in einem Fall offenkundig Wiederholungstäter – und einmal mehr eine dreiste Lüge.

Gegenüber der Equalizer LTD, Burgas, Bulgarien, hat die BaFin die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet. Das Unternehmen biete deutschen Kunden auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.capitalgmafx.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) an, so die Erläuterung.

Damit betreibe das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach dem Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handele daher unerlaubt. „Die Gesellschaft behauptet zudem, von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Dies trifft nicht zu“, so die Meldung der Behörde. Eine dreiste Lüge also.

Erneute Untersagung des Einlagengeschäfts

Die BaFin hat zudem der Gesellschaft Yield Enterprise Currency Software OÜ das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet. Die Gesellschaft sei Betreiberin der Handelsplattform www.proufx.com – unter anderem für Devisen und Aktien.

In diesem Zusammenhang nimmt das Unternehmen fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an, so die BaFin. Damit betreibe die Yield Enterprise Currency Software OÜ das Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

In beiden Fällen ist der Bescheid von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. Die Behörde weist aber darauf hin, dass sie mit bereits bestandskräftigem Bescheid vom 4. November 2019 der Yield Enterprise Currency Software OÜ entsprechende, über eine andere Website betriebene Geschäfte untersagt hat.

Seite 2: Zwei weitere Fälle

Lesen Sie hier, wie es weitergeht.

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