Nachdem die Axa wegen der Unfall-Kombirente von der Verbraucherzentrale Hamburg abgemahnt worden war, reagiert nun der Kölner Versicherer sehr deutlich auf die Vorwürfe der Verbraucherschützer.
Es sei korrekt, dass die Verbraucherzentrale Hamburg die Axa wegen einer ihrer Einschätzung nach unwirksamen AGB-Klausel in den Verträgen der Unfall-Kombirente (UKR) abgemahnt habe, betont die Axa gegenüber Cash. Online. Allein die Einreichung einer Abmahnung sei allerdings in keiner Weise ein Beleg für die Rechtmäßigkeit der dort erhobenen Vorwürfe.
„Unsere rechtliche Auffassung zu diesem Thema ist eindeutig: Unser Vorgehen entspricht geltendem Recht. Das beidseitige Kündigungsrecht ist vertraglich klar geregelt und gesetzlich verankert. Das Kündigungsrecht ergibt sich aus den AUB Ziffer 10.2 und allgemein für Versicherungsverträge aus Paragraph 11 VVG“, stellt Sabine Friederich, Pressesprecherin Schaden- und Unfallversicherungen bei der Axa klar.
Friederich betont, dass die Axa ihre Verantwortung den Kunden gegenüber sehr ernst nehme. Man offeriere den Kunden bereits seit über einem Jahr Alternativen zu dem Produkt. Auf Seiten der Axa zeigt man sich zudem überzeugt, dass man mit der Existenzschutzversicherung (ESV), dem Nachfolgeprodukt der UKR, eine hervorragende Lösung anbieten könne, die in wesentlichen Aspekten höhere Leistungen biete, als das bisherige. UKR-Kunden können laut Friederich noch bis 22. Mai 2019 zu Sonderkonditionen wechseln.
„Die ESV ist klarer auf die Risiken und den Absicherungsbedarf der Versicherten ausgerichtet und wird den aktuellen Herausforderungen am Markt gerecht. Im Laufe der Aktion konnte bereits ein sehr hoher Anteil an Verträgen umgestellt werden. Dies zeigt die hohe Akzeptanz des neuen Produktes bei unseren Kunden“, sagt Friederich.
Zudem widerspricht die Axa explizit zwei Behauptungen der Verbraucherzentrale: „In einem Schreiben hatte die Axa ihre Kunden darüber informiert, dass sie die lebenslangen Renten der Unfall-Kombirente nicht mehr bedienen könne und daher gezwungen sei, die bestehenden Verträge umzuwandeln“. Das ist falsch. Selbstverständlich wird Axa bei der UKR schon laufende Renten lebenslang weiter bedienen“, sagt Friederich.
Auch die Behauptung die Alternative Existenzschutzversicherung biete aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg deutlich schlechtere Konditionen für den Kunden, ist laut Friederich ebenfalls falsch. „Die ESV bietet in wesentlichen Aspekten verbesserte Leistungen als bei der UKR. So haben wir beispielsweise die Leistungsauslöser in der ESV überarbeitet, sodass wir bei Krebs bereits ab Stadium II leisten (UKR:3), und auch die Gliedertaxe haben wir verbessert. Gerne stellen wir Ihnen bei Bedarf eine Gegenüberstellung der Produkte zur Verfügung.“ (dr)
Foto: Axa