Die Verbraucherzentrale Hamburg zieht gegen die Axa Lebensversicherung AG vor das Landgericht Köln. Der Versicherer hatte Kunden mit einer Unfall-Kombirente gekündigt, nachdem diese nicht in die sogenannte Existenzschutzversicherung der Axa wechseln wollten. Die Verbraucherschützer halten diese Kündigung für unzulässig. Die Axa wehrt sich deutlich gegen die Vorwürfe.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat beim Landgericht Köln Klage gegen die Axa Lebensversicherung AG eingereicht. Der Versicherer hatte Kunden mit einer Unfall-Kombirente gekündigt, nachdem diese nicht in die sogenannte Existenzschutzversicherung der Axa wechseln wollten.
Nach Auffassung der Verbraucherschützer sind diese Kündigungen unzulässig. Diesbezüglich hatte die Verbraucherzentrale Hamburg die Axa zuvor bereits abgemahnt. Durch einen Wechsel in die Existenzschutzversicherung wären Verbraucher aus Sicht der Verbraucherzentrale deutlich schlechter gestellt.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hamburg handelt es sich bei der Axa Unfall-Kombirente um einen Vertrag, der nicht ordentlich durch den Versicherer gekündigt werden kann.
„Das Produkt ist weit mehr als eine Unfallversicherung und gleicht in seinen Eigenschaften eher einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese dürfen nicht einseitig durch den Versicherer ordentlich gekündigt werden“, erklärt Kerstin Becker-Eiselen, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg.
„Vermittelt wurde die Unfall-Kombirente als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Nur weil Unfallversicherung draufsteht, heißt das nicht, dass auch nur eine Unfallversicherung drin ist“, so Becker-Eiselen.
Mit der Fragestellung, wie das streitgegenständliche Produkt einzuordnen ist, betritt die Verbraucherzentrale Hamburg juristisches Neuland. Es handelt sich um eine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung, deren Klärung zukunftsweisend ist.
Grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus Sicht der Verbraucherschützer ein besseres Produkt als die von der Axa angebotene Existenzschutzversicherung. Aber nicht jeder Verbraucher hat die Möglichkeit, überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Daher empfiehlt die Verbraucherzentrale Hamburg allen Axa-Kunden mit einer Unfall-Kombirente, sich in ihrer Verbraucherzentrale individuell beraten zu lassen.
Axa wehrt sich
Der Kölner Versicherer hatte durch die Pressemitteilung von der Klage der Verbraucherzentrale Hamburg erfahren und geht davon aus, dass diese in den nächsten Tagen zugestellt werde. Zudem stellt der Versicherer gegenüber Cash. klar, dass der Risikoträger der Unfall-Kombirente (UKR) nicht die Axa Lebensversicherung AG ist, sondern die Axa Versicherung AG (Sachversicherung). Die Unfall-Kombirente sei auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern ein Produkt aus der Sparte der Unfallversicherung (funktionale Invaliditätsversicherung).
Allein das Einreichen einer Klage sei in keiner Weise ein Beleg für die Rechtmäßigkeit der dort erhobenen Vorwürfe, erläutert Sabine Friedrich, Pressesprecherin bei Axa gegenüber Cash.
„Unsere rechtliche Auffassung zu diesem Thema ist eindeutig: Unser Vorgehen entspricht geltendem Recht. Das beidseitige Kündigungsrecht ist vertraglich klar geregelt und gesetzlich verankert. Das Kündigungsrecht ergibt sich aus den AUB Ziffer 10.2 und allgemein für Versicherungsverträge aus § 11 VVG. In zwei vergleichbaren gegen AXA gerichteten Klagen vor dem Amtsgericht Hanau hat das Gericht übrigens die Klagen abgewiesen und damit unsere Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt“, so Friedrich.
Darüber hinaus betont die Pressesprecherin nachdrücklich, dass man die Verantwortung gegenüber den Kunden sehr ernst nehme: Selbstverständlich biete die Axa Alternativen zur Unfall-Kombirente an. Allerdings sei die alte UKR auf Krankheits- und Invaliditätsfälle zugeschnitten, wie sie vor 15 Jahren typisch waren.
„Seitdem haben sich aber die Verläufe durch den medizinischen Fortschritt spürbar verändert. Damit passte unser Produkt nicht mehr zu den Anforderungen unserer Kunden. Wir haben daher die UKR seit 2010 auch im Neugeschäft nicht mehr angeboten“, erklärt Friedrich.
Mit der ESV, der Weiterentwicklung der UKR, biete man ein Produkt an, das den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung trage und den Kunden einen hohen Versicherungsschutz bietet, der besser auf die heutigen Umstände zugeschnitten sei.
Friedrich: „Die Leistungen gegenüber der UKR sind in wesentlichen Punkten verbessert worden. Von hohem Nutzen für die Kunden ist die Absicherung bei Krebserkrankungen: Die ESV leistet bereits ab Krebsstadium II und nicht erst ab Stadium III, wie es meistens in der UKR der Fall war. Tritt der Fall ein, dass im Verlauf der Krebserkrankung der Krebs wiederkommt oder ein neuer Tumor wächst, wird dieser wie eine neue Erkrankung behandelt. Der Kunde erhält dann weiterhin den vollen Versicherungsschutz.“
Auch den Wechsel in die ESV habe man für die Kunden so einfach wie möglich gestaltet: So hat die Axa nach Angaben von Pressesprecherin Friedrich allen 17.500 UKR-Kunden über ein Jahr lang angeboten, zu Sonderkonditionen in die ESV zu wechseln. „Dazu gehörten Elemente wie das alte Eintrittsalter oder der Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung. Wir konnten so dem überwiegenden Teil unserer Kunden damit ein im Marktvergleich hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis anbieten.“
Im Laufe der Aktionen habe sich dann ein Großteil unserer Kunden sich für die ESV entschieden. Die genaue Zahl wollte die Axa trotz Nachfrage aber nicht nennen. (dr)
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