In der Kfz-Haftpflichtversicherung werden Unfallopfer entschädigt, auch wenn der Verursacher betrunken war. Die Versicherung des alkoholisierten Fahrers kann jedoch bis zu 5.000 Euro Regress verlangen.
Bei Schäden am eigenen Auto in der Kaskoversicherung ist die Situation anders. Die Vollkaskoversicherung ersetzt normalerweise Schäden nach einem selbst verschuldeten Unfall. Aber wenn der Unfall unter Alkoholeinfluss grob fahrlässig verursacht wurde, kann die Versicherung die Leistungen ohne Summenbegrenzung kürzen. Je nach Grad der Alkoholisierung und des Verschuldens kann die Kürzung bis zu 100 Prozent betragen.
Laut GDV ist wichtig zu beachten, dass alkoholisierten Autofahrern, abhängig von ihrem Promillegehalt, zusätzlich zu den Versicherungsfolgen auch rechtliche Sanktionen drohen. Dies reicht von Bußgeldern über Fahrverbote bis hin zu Freiheitsstrafen und Führerscheinentzug, insbesondere bei Promillewerten über 0,5 und 1,1. Fahrer sollten daher stets nüchtern hinter dem Steuer sitzen, um solche Probleme zu vermeiden.