„Viele Menschen wünschen sich eine sichere Geldanlage, bei der sie wissen, was sie am Ende herausbekommen“, sagt Wolfgang Berger, Abteilungsleiter Unfall bei der R+V Versicherung. Diesen Wunsch habe man mit der neuen R+V-Kapital-UnfallPolice aufgegriffen.
Bei dieser Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr wird nur ein Teil der Einzahlungen für den individuellen Unfallschutz verwendet. Den weitaus größten Anteil legt die R+V für ihre Kunden sicher an und garantiert einen festen Zinssatz. „Diese Police richtet sich an sicherheitsorientierte Menschen, die ihr Geld nicht an der Börse anlegen wollen und trotzdem Zinsen erwarten“, erklärt Berger.
Festverzinslicher Sparanteil
Die Versicherten können dabei entscheiden, ob sie lieber monatliche Beiträge oder einmalig einen höheren Geldbetrag zahlen. 75 Prozent der Summe bilden den festverzinslichen Sparanteil. Je nach vereinbarter Laufzeit erhalten Kunden nach Vertragsablauf eine garantierte Kapitalleistung von 104 bis 113 Prozent des Sparanteils. Zusätzlich profitieren Versicherte von erwirtschafteten Überschüssen. Das gilt auch, wenn sie während der Vertragslaufzeit einen Unfall hatten.
Individueller Unfallschutz
Die R+V-Kapital-UnfallPolice bietet den Kunden außerdem umfassenden Versicherungsschutz bei Unfällen. So erhalten sie beispielsweise eine Unfall-Rente bei Invalidität sowie ein Krankenhaustagegeld. Darüber hinaus zahlt die Unfallversicherung notwendige Umbauten der Wohnung oder des Autos, etwa wenn Versicherte nach einem Unfall auf den Rollstuhl angewiesen sind. Mit den neuen Zusatzbausteinen HilfePlus und KinderPlus erhalten Kunden außerdem nach einem schweren Unfall Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags, etwa durch einen Reha-Manager.
Alleinstellungsmerkmal im Pflegefall
Zudem lässt sich der Unfallschutz mit verschiedenen Zusatzbausteinen erweitern. „Mit einem dieser Bausteine – unserer PflegeOption – haben wir ein Alleinstellungsmerkmal am Markt“, betont Berger. Versicherte, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls pflegebedürftig werden, erhalten ihren kompletten Einmalbeitrag plus Überschüsse zurück. Das gilt ab Pflegegrad drei.