Biometrie-Experte Philip Wenzel vom Maklerhaus Freche erklärt, worauf es bei Kinderinvaliditätspolicen ankommt und ob eine spätere Umwandlung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sinnvoll ist.
Cash.: Sie erklärten jüngst in einem Gastbeitrag für Cash.Online, dass eine Kinderversicherung „vor den finanziellen Folgen von schlimmen Krankheiten, Verletzungen und Unfällen“ bewahren kann. Wie sieht die Vorsorgelücke zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung für Kinder genau aus?
Wenzel: Die Frage ist der Höhe nach nicht zu beantworten, da der Bedarf nicht geklärt ist. Je nach Unfallfolgen kann ein verschieden hoher finanzieller Schaden entstehen. Darüber hinaus unterscheidet die gesetzliche Unfallversicherung nach Lebensalter. Ein fünfjähriges Kind erhält weniger als ein 14-jähriges und ein 14-jähriges weniger als ein 17-jähriger Jugendlicher. Aber grundsätzlich ist das Kind, analog zur Regelung bei Erwachsenen, nur im Kindergarten oder der Schule/Universität und auf dem Weg dorthin und wieder nach Hause versichert.
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Was sollten Eltern beim Abschluss einer Police gegen Kinderinvalidität beachten?
Bei Kindern ist in meinen Augen nicht nur die klassische Kapitalleistung wichtig, um eventuelle Umbauten und ähnliches zu finanzieren, sondern auch eine lebenslange Rentenleistung. Im schlimmsten Fall, den diese Policen ja absichern, wird das Kind vermutlich ein Leben lang mit körperlichen Einschränkungen zurechtkommen müssen. Hier kann eine lebenslange Rentenleistung eine große Hilfe sein. Aufgrund der langen Laufzeit sollte der Versicherer auf das Kündigungsrecht umfänglich verzichten. Einzelne Leistungs-Bausteine darf man nach Bedarf wählen.
Wie bedeutsam schätzen Sie die Option auf eine spätere Umwandlung einer Kinderinvaliditätspolice in eine BU ein?
Generell ist dies eine sehr wichtige Option. Allerdings ist es mit Optionen immer so eine Sache. Bietet der Versicherer in zehn bis 15 Jahren noch eine BU an? Wenn ja, ist es eine gute? Gibt es eine eher mäßige BU für die Option oder gilt die Option für den marktoffenen Tarif? Und gibt es in zehn Jahren überhaupt noch die BU, so wie wir sie heute kennen?
Das Versicherungsunternehmen muss sich wiederum darüber bewusst sein, dass die Option nur die Kunden ziehen werden, der am freien Markt aus gesundheitlichen Gründen keine BU-Absicherung mehr bekämen. Man darf gespannt sein, wie sich das auf die Kalkulation auswirken wird.
Interview: Lorenz Klein
Foto: freche versicherungsmakler GmbH & Co. KG