Die gesetzliche Unfallversicherung, kurz GUV, gibt es bereits seit 1884. Otto von Bismarck führte sie verpflichtend ein, um Arbeitsunfälle und beruflich bedingte Krankheiten abzusichern. Und so ist es auch heute noch.
Unfälle, die jedoch in der Freizeit geschehen, werden hingegen nur von einer freiwilligen privaten Unfallversicherung (PUV) abgedeckt. Für wen ist wann welche Versicherung sinnvoll? Die Arag gibt einen kurzen Überblick.
Die gesetzliche Unfallversicherung , kurz GUV, ist im Siebten Sozialgesetzbuch verankert und damit integraler Bestandteil der Sozialversicherung. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine Mitarbeiter eine gesetzliche Unfallversicherung abzuschließen.
Die Haftung der gesetzlichen Variante beschränkt sich auf Arbeitsunfälle oder Unfälle, die sich auf direktem Weg zur Arbeit und wieder nach Hause ereignen. Hier betonen die Arag Experten, dass Umwege nicht versichert sind: So ist beispielsweise der schnelle Einkauf im Supermarkt auf dem Weg zur Arbeit nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.
Träger der GUV sind die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften. Gezahlt wird für die Wiederherstellung der Arbeitskraft, also für medizinische Behandlungen, Reha, häusliche Krankenpflege oder etwa Umschulungen. Auch eine Unfallrente wird bei Erwerbsminderung gezahlt. Eine Zahlung von Schmerzensgeld ist allerdings ausgeschlossen.
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